Wir handeln – und setzen ganz klare Schwerpunkte: Als finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzender Arbeitskreises Finanzen möchte ich kurz vor der Verabschiedung des Doppelhaushalts am Mittwoch, 20. Dezember 2017, ein paar wichtige Weichenstellungen aufzeigen. Hier der Überblick – so kurz wie möglich, so lang wie nötig:

  • Das Haushaltsvolumen liegt erstmals bei mehr als 50 Milliarden Euro (50,6 Mrd. in 2018 und 51,9 Mrd. in 2019).
  • Wir haben eine historische Trendwende eingeleitet: Wir tilgen Schulden in Höhe von jeweils einer halben Mrd. Euro in den beiden kommenden Jahren.
  • Wir machen keine neuen Schulden in 2018 und 2019.
  • Steuern werden nicht erhöht.
  • In den einzelnen Ressorts sparen wir 600 Mio. Euro ein.
  • Bei den Mehrausgaben liegt der Schwerpunkt auf den Bereichen Inneres, Justiz, Bildung, Wirtschaft und Ländlicher Raum sowie Digitalisierung.
  • Mehr Unterstützung für Städte und Gemeinden: Die Mittel für den Kommunalen Sanierungsfonds steigen um 137 Mio. Euro in beiden Jahren zusammen auf 381 Mio. Euro. Damit werden Schulhäuser saniert und Brücken ertüchtigt!

Personal:

Wir schaffen zwar etwas mehr als 2400 neue Stellen – das aber insbesondere bei der Polizei und den Schulen. Unterm Strich ergibt sich bei der Nettobetrachtung des HH 2017 mit dem HH 2019 indessen ein Stellenabbau von 731 Stellen!

Inneres:

  • Ziel ist eine Stärkung der Sicherheitsbehörden mit mehr Personal und besserer Ausstattung;
  • schnellere Schaffung von 1 500 neuen Stellen bei der Polizei als bisher vorgesehen;
  • Neueinstellung von jeweils 1 800 Polizeianwärtern in den Jahren 2018 und 2019;
  • beträchtliche Mittel zur Verbesserung der technischen Ausstattung der Polizei, z.B. für die Beschaffung von Einsatztechnik oder der Modernisierung von Telekommunikations- und Informationstechnik;
  • Feuerwehren, Katastrophenschutz und Rettungsdienste werden auskömmliche Mittel zur Verbesserung ihrer Ausstattung und für notwendige Investitionen erhalten;
  • das ehrenamtliche Engagement wollen wir gezielt fördern.
  • Zudem gibt es eine besondere Förderung von Investitionen bei DLRG und Bergwachten.

Justiz:

  • 67 Neustellen für Richter und Staatsanwälte für effektivere Strafverfolgung (Verringerung der Verfahrenszeiten und Stärkung des Rechtsstaats);
  • 55 neue Stellen, davon 24 Richter, zur Bewältigung der Asylverfahrenswelle allein für die Verwaltungsgerichte;
  • 151 neue Stellen für Justizvollzugsbedienstete zur Verbesserung der Sicherheitsstandards in den Vollzugsanstalten;
  • 64 neue Stellen für Justizwachtmeister für die Stärkung der Sicherheit in den Gerichten.

Bildung:

  • Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Qualität von Unterricht und Schule;
  • der eigentlich geplante Abbau von 700 Lehrern bis zum Jahr 2020 findet nicht statt;
  • Stellenzuwachs im Bildungsbereich um 1350 Deputate;
  • über das Qualifizierungs- und Beförderungsprogramm können Haupt- und Werkrealschullehrer nach A13 aufsteigen;
  • Stärkung des Erwerbs der Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen in der Grundschule mit weiteren Kontingentstunden für Deutsch und Mathematik pro Zug;
  • Stundentafel wird im Vergleich zum Schuljahr 2015/16 um vier zusätzliche Stunden erweitert;
  • die Realschulen erhalten fünf weitere Poolstunden pro Zug zugunsten einer begabungsgerechten und leistungsdifferenzierten Förderung der Schüler;
  • zum Schuljahr 2018/19 verfügen die Realschulen über 16 Poolstunden pro Zug;
  • mit der Neuordnung der gymnasialen Oberstufe eröffnen wir eine interessengerechte Wahl von Leistungs- und Basisfächern, stärken den sogenannten MINT-Bereich sowie das Fachwissen der Schüler unter Wahrung eines breiten Allgemeinwissens;
  • Verankerung des Aufbaukurses „Informatik“ in Klasse 7 an allen weiterführenden Schulen;
  • Novellierung des Privatschulgesetzes unterstreicht die Schul- und Bildungsvielfalt;  alle Schulen in freier Trägerschaft erhalten künftig 80 Prozent Grundförderung nach Bruttokostenmodell;
  • die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen erhalten bei Verzicht auf Schulgeld bis zu 90 Prozentder Kosten eines öffentlichen Schülers;
  • im Sinne der Vereinbarung von Familie und Beruf stärken wir das bestehende Ganztagsangebot;  für die Inklusion stellen wir 318 Deputate bereit.

Wirtschaft:

  • Unterstützung von Unternehmen bei den Herausforderungen der Digitalisierung, Förderung der Gründung neuer Start-Ups sowie von Handwerk, Handel und Berufsausbildung;
  • weitere Förderung der Digitalisierung und der Wirtschaft 4.0; damit bringen wir die baden-württembergische Wirtschaft in diesen zentralen Zukunftsthemen auch weiterhin voran;
  • Unterstützung von jungen innovativen Gründern durch die Landeskampagne „Start-up BW“;
  • zur besseren finanziellen Ausstattung der Start-Ups in der Früh- und Wachstumsphase sollen insbesondere das Seed-Förderprogramm und der Wagniskapitalfonds beitragen;
  • aus dem Projekt „Dialog und Perspektive Handwerk 2025“ sollen gezielte Fördermaßnahmen abgeleitet werden;
  • parallel dazu wird ab 2018 ein Dialogprozess mit den Akteuren des Handels gestartet;
  • Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im Land;
  • als multifunktionale Bildungszentren stärken diese Einrichtungen das Erfolgsmodell „Duale Berufsausbildung“ und leisten einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung des Fachkräftebedarfs im Land;
  • Wohnraumförderung in Höhe von 250 Mio. Euro pro Jahr wird fortgeführt; damit sollen jährlich 11 000 Wohneinheiten gefördert werden.

Ländlicher Raum:

  • Stärkung der Strukturen vor Ort, nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung, Unterstützung der von Ernteausfällen betroffenen Obst- und Weinbaubetrieben und eine gute finanzielle Ausstattung der Naturparke;
  • nochmalige Stärkung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR);
  • Strukturen in den Kommunen im ländlichen Raum werden damit verbessert und weiterentwickelt, so dass die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen unterstützt wird;
  • nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung durch das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), so dass die Kulturlandschaften erhalten und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird;
  • 49 Mio. Euro insgesamt als Ersatz für Frostschäden;
  • Mittel für die Naturparke werden verstetigt, damit diese auch in Zukunft mit ihren Projekten erfolgreich zur Steigerung der Attraktivität des Ländlichen Raums beitragen können;
  • die biologische Vielfalt ist Basis für Ernährung, fruchtbare Böden, Wasserhaushalt und Klima, denn viele Arten sind aktuell bedroht;
  • zur Stärkung und zum Erhalt der Biodiversität stehen in 2018 und 2019 insgesamt 36 Mio. Euro zur Verfügung.

Verkehr:

  • Schwerpunkte setzen wir bei der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans und beim Ausbau des ÖPNV und der Elektromobilität;
  • mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 hat der Bund ein starkes Instrument zur Infrastrukturfinanzierung auf den Weg gebracht, von dem das Land mit vielen Maßnahmen profitiert;
  • dafür werden deutlich mehr Planungsmittel und Stellen für Straßenplaner bereitgestellt;
  • deutlich bessere Ausstattung der Straßenbauverwaltung;
  • deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel, damit Planungen schneller durchgeführt werden können;
  • mehr Geld für den Landesstraßenbau: Für die Sanierung der Landesstraßen sind alleine 310 Mio.Euro eingeplant – damit kann der teilweise sehr schlechte Zustand der Landesstraßen deutlich verbessert werden;
  • mehr Geld auch für den Ausbau des ÖPNV; in 2018 und 2019 werden kommunale Schienenfahrzeuge mit jeweils 20 Mio. Euro gefördert, so dass die Kommunen dringend benötigte Ersatzfahrzeuge beschaffen können;
  • mit der Landesinitiative Elektromobilität III wird u. a. der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangetrieben; 10 Mio. Euro pro Jahr auch für den Transformationsprozess der Automobilwirtschaft;
  • 10 Mio. Euro pro Jahr auch für landesweite Maßnahmen der Luftreinhaltung.

Digitalisierung:

505,1 Mio. Euro zusammen in beiden Jahren für den Breitbandausbau sowie Digitalisierungsprojekte.

Vertriebene / Spätaussiedler:

Dem Bund der Vertriebenen werden wir in den kommenden zwei Jahren zusätzliche Fördermittel jeweils in Höhe von 60 000 Euro zur Verfügung stellen; das Land beteiligt sich einmalig und übernimmt die Hälfte der Kosten, maximal jedoch bis zu 650 000 Euro für das Haus der Donauschwaben in Sindelfingen.