Ein Wohnungseinbruch bedeutet für die Opfer materielle Schäden und finanzielle Verluste. In vielen Fällen bedeutet er auch ein Gefühl großer Verunsicherung. Diese psychische Belastung ist oft nur schwer zu überwinden. Die Folge: Jeder fünfte Betroffene zieht nach einem Einbruch aus dem Haus oder der Wohnung aus oder hat zumindest vor, das zu tun. Der Kampf gegen Einbrecher ist für uns deshalb ein ganz klarer Schwerpunkt. „Ich freue mich daher sehr, dass die Regierungsfraktionen beschlossen haben, für Maßnahmen der Kommunalen Kriminalprävention gegen Wohnungseinbrüche 200.000 Euro zur Verfügung zu stellen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Tobias Wald.

„Mit der „Prävention von Wohnungseinbrüchen durch eine wachsame Nachbarschaft“ setzen wir an der richtigen Stelle an“, so Wald. Und weiter: „Unsere Arbeit zeigt Früchte: Wir haben im vergangenen Jahr die Einbruchszahlen gesenkt und die Aufklärungsquote gesteigert. Das ist für uns Ansporn, bei der Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen auch weiterhin einen Schwerpunkt der Polizeiarbeit zu setzen.“

„Politik und Polizei sind bei der Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität besonders gefordert. Wir brauchen freilich auch aufmerksame Bürgerinnen und Bürger, die ihren ganz persönlichen Beitrag zur Aufklärung und zur Verhinderung von Ein-brüchen leisten“, betonte Wald weiter. Durch einfache, aber effektive Verhaltensmuster, wie beispielsweise dem Schließen von Fenstern und dem Abschließen von Türen, bewusster Wachsamkeit für Unregelmäßigkeiten in der eigenen Nachbarschaft sowie der schnellen Verständigung der Polizei bei ungewöhnlichen Vorkommnissen kann jeder Einzelne an einem sichereren Miteinander mitwirken.

Das Projekt „Prävention von Wohnungseinbrüchen durch eine wachsame Nachbarschaft“ fördert innovative Konzepte in baden-württembergischen Kommunen, die der Verhinderung von Wohnungseinbrüchen, der Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und der Nachbarschaftsförderung dienen.

„Einbrüche zu verhindern, kann am besten im gesamtgesellschaftlichen Miteinander erreicht werden“, erläuterte Wald. Hierzu empfehle sich eine frühzeitige Einbindung verschiedenster Akteure vor Ort. Je nach kommunaler Struktur und aktuellen Schwerpunktthemen könnten dies neben der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung und der Polizei beispielsweise auch Vereine, Kirchen, die freiwillige Feuerwehr, Schulen oder Bürgerinitiativen sein. Der Kreativität seien hier keine Grenzen gesetzt.

Die Ausschreibung des Projekts PWN wird noch heute an alle baden-württembergischen Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden versandt. Diese können sich als Projektträger bewerben. Die Ausschreibung richtet sich aber auch an andere Institutionen und Vereinigungen wie z. B. Bürgervereine oder Initiativen, welche sich bis zum 30. September 2017 beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg bewerben können. Die Förderung einzelner Projekte ist in Höhe von bis zu 10.000 Euro möglich.

Weitere Informationen zur Bewerbung erteilt das Landeskriminalamt telefonisch unter 0711/5401-3430 oder 3478 oder per Mail pwn@polizei.bwl.de.