Das Volksbegehren zum Thema Artenschutz beschäftigt nicht nur die Mitglieder des Landtags. Es wenden sich auch viele Menschen an uns, um ihre Bedenken mit uns zu teilen. Die kritischen Stimmen kommen aus der Landwirtschaft, dem Wein- und Obstbau, dem Ökolandbau und dem Naturschutz. Hauptkritik: Das Volksbegehren blendet negative Folgen aus, etwa für den Wein- und Obstbau in Schutzgebieten.

Der Erhalt der Artenvielfalt und Ökosysteme in unserem Land ist für mich von zentraler Bedeutung. Die CDU-Landtagsfraktion geht die Zielrichtung des Volksbegehrens grundsätzlich mit, nimmt aber die aufgeworfenen Kritikpunkte und Bedenken mehr als ernst. Darum sagen wir ganz klar: In dieser Form können wir das Volksbegehren nicht unterstützen. Nachbesserungen sind erforderlich.

Die Kritikpunkte in Bezug auf Streuobst, Pflanzenschutz sowie die Zielsetzungen im Ökolandbau haben wir aufgenommen und beraten mögliche Lösungsoptionen seit einigen Wochen ausführlich.

Immer im Fokus der CDU-Landtagsfraktion: Der Fortbestand der vielen tollen bäuerlichen Familienbetriebe und unserer regionalen landwirtschaftlichen Produktion. Denn unsere wertvolle Kulturlandschaft – von der Streuobstwiese über den Obstbau am Bodensee bis hin zu den Weinregionen am Kaiserstuhl und Markgräflerland – darf nicht verloren gehen. Das gelingt nur, wenn eine Bewirtschaftung auch weiterhin möglich ist.

Die CDU steht für Maß und Mitte, um beim Artenschutz einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erzielen. Nur dann können und werden wir das Volksbegehren unterstützen.