Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Und auch alle landwirtschaftlichen Betriebe und die gesamte Wertschöpfungskette der Ernährung, gerade die Betriebe mit Sonderkulturen wie z.B. Winzer und Obstbau können die Soforthilfen beantragen.

 

Der Landtag hat ein Soforthilfeprogramm mit einem branchenübergreifenden Nothilfefonds von zunächst 5 Milliarden Euro beschlossen, das akut betroffenen Solostelbständigen, Unternehmen und Freiberufler direkte Hilfen geben wird.

 

Diese Soforthilfen können beantragt werden:

  • bis zu 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
  • bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
  • bis zu 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.

 

Alle Informationen zum Verfahren und den Antrag an sich finden Sie unter: Soforthilfe Corona

 

Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten wie folgt ab:

  • Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.
  • Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend 25. März 2020). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

Das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung sind zum Programmstart auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar.

 

Das Wirtschaftsministerium hat darüber hinaus ein Merkblatt mit allen wichtigen Ansprechpartnern sowie eine Übersicht über konkrete Unterstützung für betroffene Unternehmen in Baden-Württemberg erstellt. Dieses ist hier abrufbar: Merkblatt für Unternehmen zu den Auswirkungen des Coronavirus