Die beiden Landtagsabgeordneten Hans-Peter Behrens (Grüne) und Tobias Wald (CDU) freuen sich über die Landesförderung „Wohnen im Kulturdenkmal“ für das Projekt „Umnutzung zu Wohnen und Ortsverwaltung mit Geschäftsstelle in Bühl-Weitenung“. 15.000 Euro stellt das Land in Form eines sogenannten Konzeptgutscheins für dieses Konzept zur Umnutzung in Wohnraum bereit.

 

„Für das Wohnen der Zukunft wie auch für den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude brauchen wir innovative Lösungen. Mit dem Programm ‚Wohnen im Kulturdenkmal‘ bewahren und pflegen wir historische Gebäude und schaffen gleichzeitig einzigartige Wohnräume“, betonen Behrens und Wald.

 

In Bühl-Weitenung handelt es sich um das Gebäude, welches ehemals Rathaus und Schule beherbergte. Der zweigeschossige Massivbau mit Walmdach und mittigem Zwerchhaus wurde 1842/43 nach Plänen von Johann Ludwig Weinbrenner und Bauinspektor Mors erbaut. 1920 erfolgte durch die Baden-Badener Bezirksbauinspektion und deren Architekten Heinrich Kühlmann eine Erweiterung mit dem großen Zwerchhaus an der Straßenfront im Dachgeschoss. Seit der Gemeindereform zu Beginn der 70er Jahre befand sich in dem Gebäude nur noch die Ortsverwaltung. Nun ist eine Umnutzung zum Wohnen vorgesehen. Das Umnutzungskonzept soll auf Grundlage eines Aufmaßes, eines 3D-Modells und einer statischen Untersuchung erarbeitet werden

 

„Das Sonderprogramm Wohnen im Kulturdenkmal trifft einen Nerv. Das Projekt in Bühl-Weitenung zeigt, wie wichtig diese Förderung bereits ab der ‚Ideenphase‘ ist. Damit kann eine Starthilfe mit der Erstellung von Konzepten, wie man im Denkmal Wohnraum schaffen kann, gegeben werden“, so Behrens und Wald weiter.

 

 

 

Hintergrund:

Das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ war im Mai 2022 gestartet. Es sollte die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Ursprünglich war es mit einem Gesamtvolumen von zwei Millionen Euro für die Jahre 2022, 2023 und 2024 ausgestattet. Dieses war in kürzester Zeit überzeichnet – die Mittel des erfolgreichen Sonderprogramms waren bereits 2022 vollständig aufgebraucht. Im Landeshaushalt 2023/2024 wurden einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 320.000 Euro bereitgestellt. Mit der jetzigen Fördertranche sind auch diese ausgeschöpft.