Grenzen dort, wo keine sein dürften...
In den vergangenen Monaten haben sich viele - vor allem im deutsch-französischen Grenzraum ansässige - Betriebe über neue und unverhältnismäßige bürokratische Belastungen von Seiten Frankreichs beklagt. Komplizierte Anmeldeverfahren, umfängliche Dokumentierungs- und Nachweispflichten in französischer Sprache oder die Benennung eines Vertreters in Frankreich mit französischer elektronischer Adresse brachten auf einmal Grenzen auf, wo eigentlich keine sein dürften.
Erfreulich ist nun, dass mit einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesarbeitsminister und die französische Arbeitsministerin die Wirtschaftsministerinnen von Baden-Württemberg, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, und des Saarlandes, Anke Rehlinger, sowie ihr Amtskollege aus Rheinland-Pfalz, Dr. Volker Wissing, darauf gedrängt haben, Verhandlungen über ein internationales Abkommen über Erleichterungen für die Unternehmen in den an Frankreich angrenzenden Grenzräumen aufzunehmen.
In einem Anfang April vorgestellten Gesetzentwurf der französischen Regierung zur beruflichen Bildung sind denn nun auch Bestimmungen für Erleichterungen im französischen Entsenderecht vorgesehen. Wichtig dabei ist die darin enthaltene „Öffnungsklausel“, die mit dem Abschluss eines internationalen Vertrages die Möglichkeit eröffnet, einige Bestimmungen des französischen Entsenderechts im Grenzraum für bestimmte Branchen anzupassen. Weitere Erleichterungen sind darüber hinaus für alle Unternehmen vorgesehen, die grenzüberschreitende Aufträge kurzfristig oder im Rahmen punktueller Ereignisse abwickeln. Das ist erfreulich! Diese Flexibilisierung ermöglicht es, ärgerliche Hemmnisse abzubauen und den wirtschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Frankreich zu vereinfachen.
Als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unterstütze ich unsere Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut weiterhin auf diesem Weg. Jetzt liegt der Ball beim Bundesarbeitsminister und seiner französischen Amtskollegin.