bevor es in das Pfingstwochenende geht, befasse ich mich heute mit Grenzen dort, wo keine sein dürften… Konkret geht es um die Entsenderichtlinie (leichtes Wort, schwerer Inhalt). Als eines der an Frankreich angrenzenden deutschen Bundesländer bin ich seit einiger Zeit wiederholt von Unternehmen und anderen Einrichtungen kontaktiert worden, die in Frankreich wirtschaftlich tätig werden wollen, nun aber erhebliche Probleme haben. Sie beziehen sich auf die erforderlichen Melde-, Mitführungs- und Dokumentationspflichten bei Entsendungen nach Frankreich. Sie sind die Folge verschiedener französischer Gesetze aus den Jahren 2014 bis 2016, welche im Kontext mit der Umsetzung zur Entsenderichtlinie stehen. Diese mussten sowohl in Deutschland als auch in Frankreich in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Umsetzungen in Deutschland und Frankreich existieren derzeit divergierende nationale Vorschriften zur Entsendung, die bei in den Grenzräumen tätigen Unternehmen leider erhebliche Schwierigkeiten verursachen. Nun tut sich (endlich) etwas – mehr dazu lesen Sie unten.

Und dann gibt es noch drei erfreuliche Nachrichten: Es gibt Zuschüsse aus dem Land für die mittelbadische Region. Dies sind 3 Millionen Euro aus der Städtebauförderung 2018; knapp 165.000 Euro aus dem Sportstättenbau 2018 und 10.000 Euro Kunstförderung für die Gesellschaft der Freunde junger Kunst e.V. in Baden-Baden.

Ich wünsche Ihnen sodann ein schönes Pfingstwochenende! Und denjenigen, die in den wohlverdienten Urlaub aufbrechen werden, eine gute Erholung – gerade unseren Schülerinnen und Schülern vor dem Schuljahresendspurt!

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Grenzen dort, wo keine sein dürften...

In den vergangenen Monaten haben sich viele - vor allem im deutsch-französischen Grenzraum ansässige - Betriebe über neue und unverhältnismäßige bürokratische Belastungen von Seiten Frankreichs beklagt. Komplizierte Anmeldeverfahren, umfängliche Dokumentierungs- und Nachweispflichten in französischer Sprache oder die Benennung eines Vertreters in Frankreich mit französischer elektronischer Adresse brachten auf einmal Grenzen auf, wo eigentlich keine sein dürften.

Erfreulich ist nun, dass mit einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesarbeitsminister und die französische Arbeitsministerin die Wirtschaftsministerinnen von Baden-Württemberg, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, und des Saarlandes, Anke Rehlinger, sowie ihr Amtskollege aus Rheinland-Pfalz, Dr. Volker Wissing, darauf gedrängt haben, Verhandlungen über ein internationales Abkommen über Erleichterungen für die Unternehmen in den an Frankreich angrenzenden Grenzräumen aufzunehmen.

In einem Anfang April vorgestellten Gesetzentwurf der französischen Regierung zur beruflichen Bildung sind denn nun auch Bestimmungen für Erleichterungen im französischen Entsenderecht vorgesehen. Wichtig dabei ist die darin enthaltene „Öffnungsklausel“, die mit dem Abschluss eines internationalen Vertrages die Möglichkeit eröffnet, einige Bestimmungen des französischen Entsenderechts im Grenzraum für bestimmte Branchen anzupassen. Weitere Erleichterungen sind darüber hinaus für alle Unternehmen vorgesehen, die grenzüberschreitende Aufträge kurzfristig oder im Rahmen punktueller Ereignisse abwickeln. Das ist erfreulich! Diese Flexibilisierung ermöglicht es, ärgerliche Hemmnisse abzubauen und den wirtschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Frankreich zu vereinfachen.

Als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unterstütze ich unsere Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut weiterhin auf diesem Weg. Jetzt liegt der Ball beim Bundesarbeitsminister und seiner französischen Amtskollegin.

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Städtebauförderung 2018: 3 Millionen Euro für Projekte in Mittelbaden

In den Stadtkreis Baden-Baden und in den südlichen Landkreis Rastatt fließen über die Städtebauförderung des Landes 2018 insgesamt 3 Millionen Euro. Das hat der finanz- und wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Wald, mitgeteilt. Die Stadt Baden-Baden erhält demnach  für das Erneuerungsgebiet „Stadtteil-Oos“ 1,9 Millionen Euro. An die Gemeinde Rheinmünster gehen 600.000 Euro für die „historische Ortsmitte Schwarzach“ und die Gemeinde …

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164.700 Euro für Sanierung der Sportanlagen im Aumattstadion

164.700 Euro für Sanierung der Sportanlagen im Aumattstadion

Das Land Baden-Württemberg fördert im Jahr 2018 insgesamt 114 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen von rund 17,7 Millionen Euro. Darin enthalten ist die Sanierung der Sportanlagen im Aumattstadion, wofür die Stadt Baden-Baden nun 164.700 Euro erhält, so Landtagsabgeordneter Tobias Wald in einer Mitteilung. MdL Tobias Wald freut sich über den weiteren Zuschuss, denn so ist die Landesförderung für die Sanierung des Aumattstadions …

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Danke fürs Lesen! 

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