Tourismusminister Guido Wolf MdL: „Die von der Pandemie gebeutelte Tourismusbranche braucht jetzt konkrete Perspektiven!“
Gastbeitrag
Liebe Leserinnen und Leser des Newsletters von Tobias Wald,
die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen uns alle vor große Herausforderungen. Als für den Tourismus verantwortlicher Minister habe ich in zahlreichen Gesprächen mit den Verbänden, Gastronomen und Vertretern der Tourismusbranche hautnah miterlebt, wie sehr diese Branche von Anfang an und mit voller Härte unter den immensen wirtschaftlichen Folgen leidet. Nach einem Jahrzehnt dynamischen Wachstums des Tourismus wurde dieser innerhalb weniger Wochen praktisch zum Stillstand gebracht. Kein Unternehmen verkraftet es, wenn der Umsatz für mehrere Monate komplett wegfällt. Die Betriebe des Gastgewerbes waren die ersten, die geschlossen wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine Nachholeffekte gibt. Dabei steht viel auf dem Spiel: Mit über 390.000 Vollzeitäquivalenten gehören die Tourismusunternehmen zu den bedeutenden Arbeitgebern in Baden-Württemberg.
Ich habe die Zeit während des „Shutdowns“ genutzt, um Konzepte zu erarbeiten. Mit dem Abflachen der Infektionszahlen können jetzt konkrete Perspektiven mit Hilfe eines transparenten Fahrplans aufgezeigt werden: Für ein konsequentes, schrittweises Wiederhochfahren, das den Anforderungen des Gesundheitsschutzes gerecht wird.
Gemeinsam mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hat Baden-Württemberg mit einem Drei-Phasen-Szenario zur Belebung der Tourismuswirtschaft ein Konzept entwickelt. Dadurch konnte der Branche in den jetzt erfolgten Abstimmungsgesprächen auf Bundesebene das notwendige politische Gewicht verliehen werden. Dass Baden-Württemberg mit diesem Konzept richtungsweisend und Impulsgeber war, hat die Öffnung der Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten, Zoos, Tierparke und botanischen Gärten in der vergangenen Woche gezeigt.
Die politischen Forderungen, für die ich mich vehement eingesetzt habe, werden jetzt umgesetzt: Nun haben wir eine echte Perspektive und können den Betrieben im Tourismus Planungssicherheit geben!
Nach der Beschlussfassung auf Ebene der Bundesländer mit der Bundesregierung am 6. Mai 2020 ist es mir gelungen, einen konkreten Zeitplan für Gastronomie, Hotellerie und auch Ferienwohnungen zu vereinbaren.
Zunächst erhalten die Speisegastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai die Möglichkeit, wieder schrittweise öffnen zu können. Campingplätze dürfen für touristische Übernachtungen im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping geöffnet werden, sofern sie eine autarke Versorgung sicherstellen. Die Sanitärbereiche der entsprechenden Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Gleiches gilt für Wohnmobilstellplätze.
Ab 29. Mai werden in einem weiteren Schritt u.a. Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können.
Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen. Wir sind der festen Überzeugung: Die Gastronomen und Gastgeber sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben durchdachte Konzepte mit Abstandsregeln und begrenzten Auslastungen entwickelt. Damit ist ein echter Befreiungsschlag für die Leitökonomie Tourismus gelungen.
Zusätzlich können bereits erste Erfolge bei der Forderung nach einer 7-Prozent Mehrwertsteuer für die Gastronomie vermeldet werden. Die Mehrwertsteuer für Speisen wird laut Beschluss des Bundes ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz gesenkt. Die Steuererleichterung wird, sobald die Betriebe wieder öffnen dürfen, für Schmerzlinderung sorgen. Damit diese Maßnahme den provisorischen Charakter verliert, werden wir uns an geeigneter Stelle weiter für eine permanente Lösung einsetzen.
Sofortprogramm für das Gastgewerbe
Neben dem Wiederhochfahren der Betriebe benötigt das Gastgewerbe dringend eine weitere Nothilfe, damit ein nicht unwesentlicher Anteil der Betriebe im Land die aktuelle Krise wirtschaftlich durchstehen kann. Die Betriebe geraten im Moment vor allem durch die fehlenden Einnahmen und die gleichzeitig weiterlaufenden Grundkosten in existentielle Liquiditätsschwierigkeiten. Bis zur Wiedereröffnung muss die Zahlungsfähigkeit der gastgewerblichen Betriebe unbedingt gesichert werden, um die drohenden Insolvenzen in dieser Branche abzuwenden und die Existenzen der Betriebe zu sichern. Daher plant das Ministerium der Justiz und für Europa und das Wirtschaftsministerium ein zweites Sofortprogramm in Form von nicht rückzahlbaren Hilfen zur Unterstützung von Gastronomie und Hotellerie in Form von einer Kombination aus direkter Liquiditätshilfe und einer begleitenden Steuererleichterung (Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen). Die Eckpunkte des Sofortprogramms für das Gastgewerbe sehen eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 3.000 Euro je Betrieb plus 2.000 Euro je Vollzeitäquivalente ohne Deckelung der Betriebsgröße vor. Der Gesamtaufwand für das beabsichtigte Nothilfeprogramm beträgt 328 Mio. EUR.
Mit den besten Grüßen, Ihr Gudio Wolf MdL, Minister der Justiz und für Europa