Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022
Wir wollen durch ein attraktives Förderprogramm einen Anreiz für die Schaffung von sozialem Wohnraum geben. Unser Ziel ist, das Programm zum 2. Mai 2022 in Kraft zu setzen, gelten soll es bis zum Inkrafttreten eines Folgeprogramms. Die Weiterentwicklung des Förderprogramms Wohnungsbau BW berücksichtigt vier wesentliche Aspekte:
1. Sicherung der Attraktivität der Förderangebote
Das ist erforderlich, um eine anhaltende Nachfrage nach den Programmangeboten zu generieren. Beispiele:
a) Erhöhung förderfähige Baukosten in Kombination mit einer dynamischen Ausgestaltung in der sozialen Mietwohnraumförderung
b) Anhebung der Festanteilsförderung bzw. der Zuschussbeträge in der sozialen Mietwohnraumförderung
c) Anhebung Höchstbeträge des Förderdarlehens der sozialen Förderung selbst genutzten Wohnraums mit einer dynamischen Ausgestaltung
d) Kompensation des Wegfalls der bundesseitigen Zuschussförderung für KfW 55 im Neubau sowohl in der sozialen Mietwohnraumförderung als auch der Förderung selbst genutzten Wohnraums
2. Steigerung der Attraktivität der Förderangebote
Das ist notwendig um unser Ziel, die Zahl der geförderten Wohnungen nicht nur konstant zu halten, sondern zu erhöhen. Beispiele:
a) Erweiterung der Förderlinie „Wohnungsbau BW – Mitarbeiterwohnen“ um die Variante „Wohnungsbau BW – Werkmietwohnungen“
b) Neue Förderlinie „Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand – unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen“
c) Flexibilisierungsförderung (Zusatzförderung) für Anpassungen des Wohnungszuschnitts und nachträgliche Aufteilung einer Wohnung
3. Steigerung der Langfristigkeit
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass „längere Bindungsfristen“ festgelegt werden sollen. Beispiel:
Ergänzung der Wahlmöglichkeit einer Sozialbindungsdauer von 40 Jahren in allen Förderlinien der sozialen Mietwohnraumförderung
4. Nachhaltigkeitszertifizierung und Anpassung an Anforderungen des Klimaschutzes
Um eine verbesserte Nachhaltigkeit zu erreichen, brauchen wir eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Darum richten wir die Modernisierungsförderung auf einen verbesserten Standard des Klimaschutzes im Gebäudebereich aus.
Ziel dieser Maßnahmen ist, Sicherung und Steigerung von Attraktivität und Langfristigkeit durch Erhöhung der Subventionierung sowie durch inhaltliche Verbreiterung des Angebots zu erreichen. Beides ist notwendig, um einen sichtbaren Erfolg zu erzielen.