„Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum war und ist ein wichtiges Ziel unserer Politik. Wir müssen jetzt zusammen mit unserem Koalitionspartner intensiv prüfen, wo wir Hürden abbauen können und es vor allem den Kommunen erleichtern, mehr Wohnraum zu schaffen. Durch unnötige Gesetzesänderungen und vor allem Gesetzesverschärfungen hat sich die Situation am Wohnungsmarkt weiter verschlechtert und die Wohnungsknappheit deutlich verschärft. Die heutige Pressekonferenz der SPD ist daher vor allem als späte Einsicht und klare Absage für diese verfehlte sozialdemokratische Wohnungsbaupolitik der vergangenen Jahre zu sehen. Wir müssen jetzt im Dialog mit allen Beteiligten ermitteln, an welcher Stelle die aktuelle Förderungssituation und die Regelungen im Baurecht und Bauplanungsrecht Nachbesserungsbedarf haben. Wir brauchen ein ganzes Bündel an Steuerungsinstrumenten, um Wohnungsneubau und die Ertüchtigung des Bestandes zu fördern. Die Landesregierung hat daher erstmals eine umfassende Wohnraum-Allianz ins Leben gerufen.

Wohnungsbau braucht vor allem Flächen

Wohnungsbau braucht vor allen Dingen Flächen. Daher ist zunächst die Vereinfachung von Ausweisung von Bauland am wichtigsten. Durch eine Neufassung der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind Städte und Gemeinden bei der Ausweisung von zukünftigen Baugrundstücken stark eingeschränkt. Diese Regelung muss mit dem Ziel der größtmöglichen Erleichterung verändert werden. Regionalverbände müssen Regionalpläne bedarfsgerecht überarbeiten können, ebenso die Kommunen die Flächennutzungspläne. Flächenausgleich im Naturschutz muss durch Anerkennung und Förderung von Pflegeleistungen vorhandener Landschafts- und Naturschutzelemente stärker geprägt werden. Die CDU-Fraktion will den Kommunen die Rahmenbedingungen geben, die es ihnen ermöglicht, so schnell wie möglich der Wohnraumknappheit so effizient wie möglich entgegentreten zu können.

Bundeszuweisungen dürfen nicht sinken 

Nahezu alle Regelungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen laufen zum 31. Dezember 2019 aus. Eine Fortführung bzw. Neuregelung des Entflechtungsgesetzes steht daher auch auf der Tagesordnung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine Fortsetzung der Bundeszuweisungen für den Wohnungsbau mindestens in der seit dem 1. Januar 2016 geltenden Höhe erfolgen wird. Grundsätzlich betrachtet ist es wichtig, dass die Förderung des Wohnungsbaus gezielt erfolgt. Hier muss daher auch sorgfältig geprüft und abgewogen werden, ob z.B. das Instrument des Steuerabzugs für jeden Investor gelten muss, gleich an welchem Ort die Investition erfolgt. Grundsätzlich muss es für private Investoren attraktiv sein, in den Wohnungsbau zu investieren. Hier müssen wir an den richtigen Stellschrauben drehen.

Förderprogramme werden erstellt

Das Landeswohnraumförderprogramm wird derzeit erstellt. Hier konnte in den letzten Monaten viel erreicht werden. Eine wichtige Änderung ist die Zusammenführung der Förderansätze der Mietwohnraumförderung des bisherigen Landeswohnraumförderprogramms mit dem Programm „Wohnraum für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive“ zu einem Programm, das alle Wohnungssuchende landesweit unterstützt. Dies stärkt den sozialen Frieden. Zudem ist der Förderrahmen für das Landeswohnraumförderprogramm so hoch wie nie zuvor. Für 2017 stehen 250 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei wurde ganz klar ein Schwerpunkt auf die Mietwohnraumförderung und insbesondere auf die soziale Mietwohnraumförderung gelegt.“