„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesrats, bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie nachzusteuern, ausdrücklich. Es war höchste Zeit, dass hier etwas geschieht. Das neue Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat nicht nur ein theoretisch kreditrechtliches Problem dargestellt, sondern hat eine gesellschaftlich-politische Entwicklung mit sich gezogen, die nicht gewollt sein kann“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Prof. Dr. Wolfgang Reinhart am 10.02.2017 in Stuttgart.

Kredit-Kunden in bestimmten Lebenslagen konnte seitens der Banken kein Kredit gewährt werden, wenn sie beispielsweise einen altersgerechten Umbau ihres Wohneigentums durchführen wollen, der Kredit jedoch aus Sicht der EU-Richtlinie nicht innerhalb der statistischen Lebenserwartung zurückgezahlt werden kann –  auch wenn das voraussichtlich verbleibende Restdarlehen durch den Wert einer Immobilie abgedeckt ist. „Aus diesem Grund haben wir uns sehr frühzeitig bei der Landesregierung für eine Bundesratsinitiative eingesetzt, die heute erfolgreich abgeschlossen werden konnte“, so Reinhart.

„Die bisherige Situation war sowohl aus Sicht des Verbraucherschutzes, sprich aus Kundensicht, als auch aus Sicht der Banken und somit jedes Bankberaters mit großen Unsicherheiten belastet. Hier war Nachbesserungsbedarf dringend angebracht“, erläuterte der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Tobias Wald.

Bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht seien Gestaltungsmöglichkeiten, die der europäische Gesetzgeber bewusst vorgesehen bzw. zugelassen hatte, nicht genutzt worden. Dadurch sei die Vergabe von Immobilienkrediten an eine Vielzahl von Verbrauchern erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht worden, so Reinhart weiter.

„Ziel der Initiative war es, Defizite bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht zu beseitigen, damit die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen an Verbraucher in Deutschland nicht strengeren Voraussetzungen unterliegt als in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Maßstab war dabei ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Kreditinstituten. Ich habe mich auch bei den haushalts- und finanzpolitischen Sprechern der Unionsfraktionen im Bund und in den Ländern für eine Änderung eingesetzt. Diese haben bei der Tagung in Aachen am 26./27. September 2016 gleichfalls einen Änderungsauftrag an den Bundesgesetzgeber beschlossen“, so Wald abschließend.