Baden-Baden/Rastatt – Die Abstände von Windkraftanlagen (WKA) zur Wohnbebauung müssen ab sofort deutlich größer werden. Das ist die Konsequenz eines neuen Verfahrens, das laut einem Schreiben des Umweltministeriums an die Stadt- und Landkreise bei Genehmigungsverfahren angewendet werden muss.

Das geht aus einer Mitteilung des Landtagsabgeordneten Tobias Wald (CDU) hervor. Bei dem alternativen Verfahren handelt es sich um das sogenannte „Interimsverfahren“. Jenes „bildet die Immissionen (Messwerte) besser ab als das bisher angewandte“, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums, das nachrichtlich auch an alle Regierungspräsidien ging.

MdL Wald betont: „Das begrüße ich außerordentlich. Das Ministerium berücksichtigt endlich neuere Erkenntnisse über die Prognosemodelle. Und es kommt endlich zu einer realistischeren Bewertung des hörbaren Schalls von WKA.“ Leider, so Wald weiter, werden bei dem nun für alle Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verfahren der Infraschall und tieffrequente Schall noch immer nicht berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang kritisiert Wald eine Pressemitteilung der grünen Kreisräte Hans-Peter Behrens und Manuel Hummel, die von einem „ermüdenden Abwehrtreiben“ gegen Windkraft sprechen: „Es ging und geht mir und den Bürgerinitiativen nicht um den Todesstoß für die Windkraft. Denn wir brauchen Windkraft bei der Energiewende. Aber uns geht es darum, ungeeignete, optisch und für betroffene Anwohner sowie beispielsweise die Klinik Bühlerhöhe problematische Anlagen zu verhindern.“ Und da die grünen Kreisräte ein „regionales Konsensverfahren“ fordern: „Exakt das hat es in den vergangenen Jahren gegeben. Herausgekommen ist ein Papiertiger. Jetzt aufzuschreien, ist nicht sachgerecht“, so Wald.