Baden-Baden – „Mit Entsetzen und großer Traurigkeit habe ich die Vorgänge rund um den Tod des 61-Jährigen verfolgt. Trotz der Anteilnahme und des Respekts vor den Angehörigen muss das Geschehene auch nach erst so kurzer Zeit dafür Anlass sein, den Dingen auf den Grund zu gehen – und zwar in mehrfacher Hinsicht.“ Das stellt der mittelbadische Landtagsabgeordnete Tobias Wald (CDU) fest.

Wald weiter: „Erstens: Ich bitte die Verantwortlichen im Klinikum Mittelbaden, die Strukturen zu überprüfen. Offensichtlich ist das Angebot in seiner derzeitigen Form nicht ausreichend.“

Zweitens, so Wald: „Trotz massiver finanzieller Unterstützung durch die Träger des Klinikums Mittelbaden (Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden) sieht sich das Klinikum zu ständigen strukturellen Änderungen gezwungen. Das liegt unter anderem an der für Baden-Württemberg und auch Bayern nicht ausreichenden Finanzierung auf Basis der zu niedrigen Landesbasisfallwerte. Jene werden von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Landeskrankenhausgesellschaften ausgehandelt. Darauf habe ich schon Anfang März hingewiesen und deshalb an Sozialminister Manne Lucha (Grüne) geschrieben. Es muss sich etwas tun!“ Es kann, so Wald, doch nicht so bleiben, dass der Landesbasisfallwert in Rheinland-Pfalz deutlich höher ist als in Baden-Württemberg.

Drittens: „Ich habe mich erneut für eine dauerhafte Stationierung eines Rettungshubschraubers auf dem Baden-Airpark eingesetzt. Und natürlich muss der Hubschrauber auch nachts eingesetzt werden dürfen. Diese Voraussetzungen müssen geschaffen werden. Deshalb habe ich  kürzlich an Innenminister Thomas Strobl (CDU) geschrieben und ihn darum gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen.“

Schließlich, so Wald: „Natürlich unterliegt auch das  Gesundheitswesen dem Gebot, wirtschaftlich effektiv zu handeln. Allerdings darf die Menschlichkeit nicht weiter darunter leiden. Die Probleme dürfen nicht auf dem Rücken der Bürger und auch nicht auf dem Rücken des Personals ausgetragen werden. Und ich appelliere erneut, dieses Thema nicht parteipolitisch zu missbrauchen. Dafür ist es zu ernst.“

Ferner ist es Wald wichtig, die Vorgänge rund um den Tod des 61-Jährigen aufzuarbeiten und die Öffentlichkeit sachgerecht zu informieren. „Denn es ist unter anderem durch die Verbreitung in den sogenannten sozialen Medien zu einer großen Verunsicherung gekommen.“

 

Hintergrund Landesbasisfallwert:

Seit 2010 gelten in einem Bundesland einheitliche Preise für stationäre Leistungen, die sogenannten Landesbasisfallwerte (LBFW). Die Höhe der LBFW verhandeln die Landesverbände der Krankenkassen und die Landeskrankenhausgesellschaften jedes Jahr auf Grundlage des jeweiligen Bundesbasisfallwertes.  

Für Baden-Württemberg gilt seit 1. Januar ein Landesbasisfallwert (LBFW) von 3.447,85 Euro (plus 2,66 Prozent gegenüber 2017). Das Bundesland Rheinland-Pfalz kommt mit einem LBFW von 3.616,91 Euro auf ein Plus von 2,45 Prozent. Quelle: AOK