„Es droht ein erheblicher bürokratischer Aufwand. Das darf nicht sein!“ Mit diesen Worten reagiert der mittelbadische Landtagsabgeordnete Tobias Wald (CDU) auf die drohende EU-Notifizierungspflicht auch für Raumordnungs- und Bauleitpläne. „Davon wären sämtliche mehr als 11000 Städte und Gemeinden betroffen. Und das würde zu einem erheblichen Aufschub bei der Umsetzung der Bauleitpläne führen und ferner zu einem erheblichen Arbeitsvolumen, das für die Städte und Gemeinden nicht zumutbar und leistbar ist“, so Tobias Wald, finanz- und wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, weiter. 

Diese Gefahr sieht auch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf einen Antrag von MdL Wald hervor. Wald drängt darauf, dass die Pläne der EU verhindert werden.  

Der Landesregierung ist laut der Antwort auf Walds Antrag „bewusst, dass eine Notifizierungspflicht für Raumordnungs- und Bauleitpläne den Regionalverbänden und Kommunen sowie dem Land eine zusätzliche, schwer zu bewältigende Bürokratie aufbürden und der gebotenen Planungsbeschleunigung insbesondere für den Wohnungsbau, aber auch die notwendige gewerbliche Entwicklung im Land im Wege stehen würde“. Die bisherigen Bemühungen würden „konterkariert“. 

Deshalb schreibt die Landesregierung in der Antwort weiter: „Die Länder wie auch der Bund sind sich in der Einschätzung einig, dass es dringend geboten ist, die angedachte Regelung  gemeinsam zu verhindern.“ Die Landesregierung unterstützt derzeit laufende Initiativen: Die seit 2009 bestehende Praxis, wonach weder gesetzliche Vorschriften noch darauf beruhende Pläne der Bauleitplanung oder der Raumordnung zu notifizieren waren, soll beibehalten werden. 

Von einer Notifizierungspflicht wäre auch der Einzelhandel betroffen. Denn laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Januar 2018 gilt auch der Einzelhandel mit Waren als Dienstleistung im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie. 

MdL Tobias Wald stellt fest: „Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zu den Dienstleistungen im Binnenmarkt wird derzeit beraten. Und es ist richtig und wichtig, dass das Dienstleistungsangebot innerhalb der EU nicht durch ungerechtfertigte Regeln beeinträchtigt werden. Die Ausweitung auf Raumordnungs- und Bauleitpläne wäre allerdings ein bürokratisches Monster. Das gilt es zu verhindern.“

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Hintergrund: Notifizierung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) trifft gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen des sogenannten Notifizierungsverfahrens die Verpflichtung, bestimmte nationale binnenmarktrelevante Rechtsakte anzuzeigen. Nach deren Übermittlung beginnt die Sperr- oder Stillhaltefrist – ein Zeitraum, in dem es dem vorlegenden Mitgliedsstaat untersagt ist, den betreffenden Rechtsakt in Kraft treten zu lassen.