„Genossenschaften müssen künftig in den Genuss von Bürgschaften des Landes kommen.“ Das fordert der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, MdL Tobias Wald. Er hat sich bereits im August mit einem Antrag an die Landesregierung gewendet. Ziel ist die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens auf Genossenschaften. Dafür sind Finanzmittel in Höhe von 10 Millionen Euro nötig.

Hintergrund:  Die bisherige Formulierung in der Bürgschaftsermächtigung in § 5 Staatshaushaltsgesetz (StHG) begünstigt nur einen Teil der Akteure auf dem Wohnungsmarkt. Deshalb gibt es Bedarf, die Gesetzesformulierung für Genossenschaften anzupassen. Jenen sollte in den Phasen, in denen vorhandene Sicherheiten für eine Kreditabsicherung nicht ausreichen, eine Absicherung per Landesbürgschaft ermöglicht werden − etwa in der Gründungs- oder Anfangsphase sowie bei einer Erweiterung. 

Tobias Wald stellt dazu fest: „Mit der Änderung der Formulierung soll Wohnungsbaugenossenschaften der Zugang zu den Angeboten der Mietwohnraumförderung ermöglicht werden. Das ist angesichts der verbreiteten Wohnungsnot dringend notwendig. Es ist nicht einzusehen, warum gerade Genossenschaften diese begleitende Förderung nicht erhalten sollen. Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Änderung im Staatshaushaltsgesetz schon lange.“

Bei der Ausreichung von Förderdarlehen durch die L-Bank besteht meist ein Hindernis bereits darin, dass bei neu gegründeten Genossenschaften oft noch kein ausreichendes Eigenkapital festgestellt werden kann. Daneben ist aufgrund der Ermittlung des Beleihungswerts nach der Beleihungswertermittlungsverordnung auf Basis des Ertragswerts eine ausreichende Beleihung oft nur schwer darstellbar.

Der Mangel im Beleihungswert dagegen stellt ein Risiko für die Förderbank dar, welches einer zusätzlichen Absicherung bedarf. Als Absicherung der L-Bank kommt hierfür vor allem eine Landesbürgschaft in Betracht. Aktuell wird dies bereits im Rahmen der Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften sowie der Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen praktiziert.

„Voraussetzung für die Ausreichung von Bürgschaften des Landes ist die Ermächtigung im Staatshaushaltsgesetz. Das sollte umgehend in Angriff genommen werden. Ziel ist eine Stärkung der Bautätigkeit auf dem angespannten Wohnungsmarkt“, so Tobias Wald.