„Ohne ausländische Pflegekräfte können wir den Mangel in Kliniken und Heimen nicht beseitigen. Deshalb muss auch die Anerkennung von Abschlüssen bundesweit zügig vereinheitlicht und beschleunigt werden.“ Das hat der mittelbadische Landtagsabgeordnete Tobias Wald (CDU) mitgeteilt. Er hatte mit Kollegen der CDU-Landtagsfraktion einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Landesregierung will diesen Kurs unterstützen.

Die Anzahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Ausländer in Pflegeheimen in Baden-Württemberg ist seit 2013 um 78 Prozent auf mehr als 18000 (Stand Ende 2017) gestiegen. Die Anzahl der Anerkennungen von ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege ist geradezu explodiert: von 292 im Jahr 2013 auf 1517 im Jahr 2017 – das ist mehr als das Fünffache. „Doch der Zuwachs reicht nicht aus, um den Bedarf zu decken“, betont Wald. Und: Die meisten Antragsteller hatten eine Krankenpflegeausbildung absolviert. Diese Ausbildung wird aber derzeit im Bereich der Altenpflege nicht (!) anerkannt. 

„Darin sehe ich bei der Bewältigung des Mangels an Pflegekräften genauso ein Hindernis wie in der unterschiedlichen Praxis bei der Anerkennung von Sprachkenntnissen“, so MdL Tobias Wald in einer Mitteilung. Wald begrüßt, dass die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) die Anerkennungsverfahren beschleunigen, transparent gestalten und die Qualität sichern will. 

Tobias Wald stellt fest: „Wir müssen auch dafür sorgen, dass Pflegeberufe endlich attraktiver werden. Doch trotz der beschlossenen Schritte werden wir künftig auf ausländische Pflegekräfte angewiesen sein. Denn: Der Nachwuchs fehlt. Deshalb unterstütze ich das Vorhaben von Gesundheitsminister Manne Lucha, einen Antrag bei der nächsten Konferenz der Arbeits- und Sozialminister zu stellen: Geeignete Bewerber aus dem Ausland sollen auch für eine zuvor festgelegte Zeit bei uns arbeiten dürfen.“

Das Land Baden-Württemberg fördert die Beratung von Ausländern, die ihre Berufe anerkennen lassen wollen, übrigens mit jährlich mehr als 800 000 Euro. 

Und hier geht’s zum Antrag – mit den Antworten: 

Antrag und Antwort