Ich habe am Mittwoch (7. November) als finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion zur Grunderwerbssteuer gesprochen. Dabei habe ich deutlich gemacht, dass wir eine umfassende Reform brauchen. Nachfolgend mein Redebeitrag:  

Seit dem 1. September 2006 – mit Inkrafttreten der „Föderalismusreform I“ – können die Bundesländer die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst festlegen.

Während viele Länder diesen seither erhöht haben, haben die CDU-Regierungen in Baden-Württemberg den Steuersatz nicht angetastet. Und dies trotz einer massiven Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 bis 2010.

Im Jahr 2011 hat die damalige grün geführte Landesregierung, unter der Federführung des SPD-Ministers Nils Schmid, den Grunderwerbsteuersatz von 3,5  auf 5,0 Prozent erhöht.

Die CDU hier im Landtag hat diese Erhöhung massiv kritisiert und einstimmig gegen dieses Gesetz gestimmt. Eine weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer in der laufenden Legislaturperiode hat die CDU verhindert.

Wir lehnen in Zeiten guter Konjunktur grundsätzlich Steuererhöhungen ab!

Der Staat hat kein Einnahme-, sondern eher ein Ausgabeproblem! Ferner behindert die Erhöhung dieses Steuersatzes den Kauf von Wohneigentum.

Wir von der CDU haben deshalb die Gedankenspiele bezüglich einer Erhöhung im Keim erstickt! Und das war auch gut so!

Der Bund der Steuerzahler sieht die Erhöhung des Steuersatzes ebenfalls sehr kritisch! Er sieht große Mängel im System dieser Verkehrssteuer und würde diese am liebsten ganz abschaffen. Die CDU-Fraktion sieht ebenfalls einen wesentlichen Handlungsbedarf bei dieser Steuer:

Wir brauchen eine umfassende Reform der Grunderwerbsteuer und müssen die schwerwiegenden Mängel und Fehler beseitigen!

Ein Gesetz – lediglich zur Änderung des Steuersatzes – ist der falsche Weg!

Dadurch wird die Grunderwerbsteuer nicht zu einer besseren Steuer!

Wir brauchen mehr Steuergerechtigkeit!

Dies schaffen wir nur, wenn wir die sogenannten Share Deals einschränken

UND

im Gegenzug den Ersterwerb von Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer befreien oder Freibeträge hierfür einführen. Die Senkung des Grunderwerbsteuersatzes könnte dadurch zumindest teilweise finanziert werden.

Selbstverständlich gilt: Keine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes zu Lasten der Kleinkindbetreuung im Land. Diese wollen und werden wir ja gerade weiter ausbauen.

Mit den Share Deals hat Baden-Württemberg sehr schlechte Erfahrungen gemacht: Wir erinnern uns alle an den Verkauf der Wohnungen der LBBW an die Patrizia AG und deren späteren Weiterverkauf an einen anderen Investor. Dadurch ist Baden-Württemberg ein Steuerschaden von über 180 Mio. Euro entstanden.

Es kann nicht sein, dass die großen Verkäufe steuerfrei gestellt werden und die kleine Familie für den Kauf ihres Wohnhauses Grunderwerbsteuer zahlen muss. Hier müssen wir für Steuergerechtigkeit sorgen!

Zur Eindämmung dieser Steuergestaltungen hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Diese wurden einer externen verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen!

In einem Gespräch mit der Hausspitze des Bundesfinanzministeriums im September konnten wir uns davon überzeugen, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Bis Ende dieses Jahres erstellt nun das Bundesfinanzministerium einen Gesetzestext, welcher dann von uns geprüft wird.

Die CDU-Fraktion stellt sich somit hinter den Parteitagsbeschluss der CDU Baden-Württemberg vom September 2018, welcher lautet (ich zitiere): „Die CDU Baden-Württemberg fordert, die von Grün-Rot erhöhte Grunderwerbsteuer mittelfristig wieder auf 3,5 % abzusenken und für Familien mit Kindern beim Ersterwerb von Wohneigentum ganz abzuschaffen.“

Das ist unser Ziel! Dieses erreichen wir nur dann, wenn wir eine größere Grunderwerbsteuerreform mit den Schwerpunkten Share Deals und begünstigter Ersterwerb durchführen.

Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt deshalb die von der Bundesregierung initiierte Reform der Grunderwerbsteuer. Auch das neue Baukindergeld  des Bundes hilft Familien bei der Bildung von Eigenheim. Allein aus Baden-Württemberg sind seit September 2018 über 3.100 Anträge gestellt worden.

Mit der Grunderwerbsteuerreform, welche für mehr Steuergerechtigkeit sorgt, wird ein weiterer Baustein zur Förderung des Wohneigentums gelegt. Dadurch können wir Familien beim Erwerb von Wohneigentum mehr helfen als bisher!

Sie sehen – wir sind auf einem guten Weg!