Die CDU-Landtagsfraktion ist die kommunale Kraft im Landtag und in der Landespolitik. Denn wir brauchen leistungsfähige Kreise, Städte und Gemeinden im Land: Wir wollen, dass sie ihre vielfältigen Aufgaben der Daseinsvorsorge verlässlich und auf hohem Niveau für die Bürgerinnen und Bürger im Land erfüllen können. Mit einem Schreiben habe ich als finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion gemeinsam mit unserem Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang Reinhart und dem kommunalpolitischen Sprecher Ulli Hockenberger über unsere Weichenstellungen informiert. Das Schreiben haben unsere kommunalen Vertreter erhalten. Die Schwerpunkte: 

Finanzen

Die finanzielle Ausstattung der Kreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ist bundesweit Spitze. Der generelle Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes liegt seit 1967 unverändert bei 23 Prozent. Zum Vergleich: In Bayern wurde diese Verbundquote über die Jahre auf mittlerweile nur noch 12,75 Prozent abgesenkt. Auf dieser Basis haben die baden-württembergischen Kommunen zuletzt in den Jahren 2016 und 2017 rund 2,6 Mrd. Euro mehr eingenommen, als sie ausgegeben haben.  

Die Kommunen selbst profitierten zuletzt auch stark von den steigenden Steuereinnahmen. Darüber hinaus beteiligen wir die kommunale Familie auf freiwilliger Basis und dies erstmals in der Landesgeschichte an den eigenen Steuermehreinnahmen des Landes. Der dazu eigens neu aufgelegte Kommunale Sanierungsfonds ist Ausdruck der starken Partnerschaft von Land und Kommunen. Mit dem Fonds stehen insgesamt 595 Mio. Euro für die Kommunen bereit. Gemäß der Entscheidung der Kommunalen Landesverbände werden 80 Prozent der Zuschüsse (476 Mio. Euro) für die Sanierung von Schulen verwendet, die weiteren 20 Prozent (119 Mio. Euro) für die Sanierung von Brücken. Zusammen mit den Mitteln des Bundes aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und mit der laufenden Schulbauförderung des Landes stehen den Kommunen damit für den Zeitraum 2017 bis 2019 Fördermittel von rund 1 Mrd. Euro für den Schulbau zur Verfügung. 

In der Gemeinsamen Finanzkommission von Land und Kommunen wurde außerdem eine „Anschubfinanzierung zur Digitalisierung an Schulen“ in Höhe von 150 Mio. Euro vereinbart. Davon erhalten die Schulträger 75 Mio. Euro als pauschale Zuweisungen im Jahr 2019 nach dem Verhältnis der Schülerzahlen. Die Zuweisungen sollen für Investitionen eingesetzt werden, die der Umsetzung der Medienentwicklungspläne dienen oder die Erarbeitung eines Medienentwicklungsplans zum Gegenstand haben. Die weiteren 75 Mio. Euro sind als Ko-Finanzierungsmittel für den Digitalpakt des Bundes reserviert. Im Kultusministerium laufen in diesem Kontext derzeit verschiedene Tablet-Projekte an Schulen, um gesicherte Erkenntnisse über einen Nutzen stiftenden und intelligenten Einsatz digitaler Medien im Unterricht zu gewinnen. Der Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht wird an rund 100 Schulstandorten erprobt und wissenschaftlich begleitet. 

Kinder und Bildung

Familienfreundlichkeit ist ein Standortfaktor. Deshalb unterstützen wir die Kommunen auch beim Ausbau eines attraktiven und hochwertigen Kinderbetreuungsangebotes kraftvoll. Die Kindergartenförderung (§ 29b FAG) war seit 2013 auf 529 Mio. Euro gedeckelt. Im Einvernehmen mit den Kommunalen Landesverbänden werden wir jetzt die Kindergartenförderung ab 2019 schrittweise auf über 1 Mrd. Euro verdoppeln. 

Für die Betreuung der unter Dreijährigen erstattet das Land 68 Prozent der Betriebskosten der kommunalen und freien Träger. Der Zuschuss ist von 724 Mio. Euro im Jahr 2016 um rund 208 Mio. Euro auf 932 Mio. Euro im Jahr 2018 angestiegen und soll dynamisch erhöht werden. Für das Haushaltsjahr 2019 sind 1,020 Mrd. Euro etatisiert. Damit wird sich die Landesförderung in diesem Bereich in den zehn Jahren von 2009 bis 2019 verzehnfacht haben. Rund eine Viertelmilliarde dieses Aufwuchses fällt in die Zeit seit dem Regierungswechsel 2016. 

Hinzu kommt mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung ein weiterer Meilenstein. Der Pakt beinhaltet eine Ausbildungsoffensive für Fachkräfte, eine stärkere Unterstützung in der Inklusion, eine qualifizierte sprachliche und elementare Förderung, eine Weiterent-wicklung der Kooperation Kindergarten-Grundschule, eine Stärkung der Kindertagespflege sowie eine Evaluation des Orientierungsplans, der die Grundlagen und Ziele des Bildungs- und Erziehungsauftrags definiert. Das Land wird dafür zukünftig 80 Mio. Euro jährlich bereitstellen. 

Infrastruktur

Lebenswerte und attraktive Kommunen brauchen eine moderne Infrastruktur. Mit dem flächendeckenden Breitbandausbau starten wir durch ins digitale Zeitalter. Unser Ziel ist es, den Breitbandausbau in allen Teilen des Landes voranzubringen. Für die Digitalisierungsstrategie des Landes werden wir bis zum Ende der Legislaturperiode 1 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Die Hälfte davon fließt in die digitale Infrastruktur. Gegenüber früheren Jahren unter Grün-Rot haben wir die jährlichen Mittel für den Breitbandausbau vervielfacht. So stehen in den Jahren 2017 bis 2019 dreimal in Folge dreistellige Millionenbeträge bereit. Allein 2018 konnten so weit über 400 kommunale Breitbandprojekte gefördert werden. 

Auch leistungsfähige Verkehrswege und moderne Mobilitätsangebote entscheiden über die Zukunftschancen der Kommunen. Ab Januar 2020 werden mit 320 Mio. Euro jährlich fast doppelt so viel Mittel wie bisher für die Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bereitstehen. Mit diesen Mitteln können kommunale Straßen, der Öffentliche Personennahverkehr sowie Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr ausgebaut werden. Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen können wieder zu 75 Prozent nach dem LGVFG bezuschusst werden. 

Auch viele ländliche Wege müssen modernisiert werden. Wir lassen die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein und haben uns dafür stark gemacht, dass Mittel zur Förderung der Modernisierung ländlicher Wege bereitgestellt werden. Zwischenzeitlich konnten auch erste Bewilligungsbescheide übergeben werden.

 Um im Kampf für saubere Luft Fahrverbote zu vermeiden, haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung auf den Weg gebracht, mit dem in den nächsten Jahren rund 400 Mio. Euro in den Ausbau der Elektromobilität und des ÖPNV fließen wer-den. Davon profitieren nicht nur die Region Stuttgart, sondern alle Kommunen im Land, die bei der Einhaltung der Grenzwerte herausgefordert sind.

Medizin und Pflege

Die Menschen im ganzen Land vertrauen auf eine erstklassige medizinische Versorgung. Deshalb sprechen wir uns als CDU-Landtagsfraktion für eine Landarztquote aus. Um die Ärzteversorgung zu erhalten, haben wir in einem ersten Schritt die Zahl der Medizinstudienplätze um 10 Prozent erhöht. Auch die stationären Versorgungsstrukturen im Land wollen wir bedarfsgerecht sicherstellen. Dazu haben wir als Haushaltsgesetzgeber in den vergangenen Jahren die Landesmittel für die Investitionskostenförderung der Krankenhäuser auf hohem Niveau verstetigt. Zudem werden über den jüngst verabschiedeten Nachtragshaushalt zusätzlich 240 Mio. Euro zur Ko-Finanzierung des Krankenhausstrukturfonds in den kommenden vier Jahren und im Jahr 2019 10 Mio. Euro für ein Digitalisierungsprogramm in den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt.  

Ein besonderes Augenmerk richten wir auf die Themengebiete Quartiersentwicklung und Pflege. So unterstützen wir mit Haushaltsmitteln von 7,6 Mio. Euro das Aktionsbündnis für Kurzzeitpflege, das einen konsequenten Ausbau der Plätze in der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege anstrebt. Für die Landesstrategie „Quartier 2020 – Gemeinsam.Gestalten.“, die Städte, Gemeinden, Landkreise und gesellschaftliche Akteure bei der alters- und gene-rationengerechten Quartiersentwicklung unterstützt, stehen insgesamt 12 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu tritt das Innovationsprogramm Pflege, über das allein in den Jahren 2016 bis 2019 mehr als 10 Mio. Euro zur Förderung neuartiger Pflege- und Versorgungsmodelle in den Kommunen bereitgestellt wurden und werden. 

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird ein Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe umgesetzt: weg von der staatlichen Fürsorge hin zu Teilhabe und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Davon werden über 80.000 Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg profitieren. Dies kraftvoll und zügig umzusetzen, verlangt den Stadt- und Landkreisen einiges ab. Das Land unterstützt sie dabei in den Jahren 2018 und 2019 mit 50 Mio. Euro. 

Integration

Mit dem Pakt für Integration unterstützt das Land die Kommunen bei der Aufgabe, geflüchtete Menschen vor Ort zu integrieren. Dafür erhalten die Kommunen in den Jahren 2017 und 2018 pauschal 180 Mio. Euro für die Integrationsarbeit vor Ort. Hinzu kommen für die Jahre 2017 bis 2019 Programmmittel in Höhe von insgesamt 210 Mio. Euro (in vier Förderbereichen: Integrationsmanagement, Spracherwerb, Übergang Schule Beruf, Integration durch bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft). 

Wir haben außerdem im Nachtragshaushalt Sorge dafür getragen, dass das Land den Stadt- und Landkreisen für nicht mehr vorläufig untergebrachte Flüchtlinge für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 134 Mio. Euro an Aufwendungen erstattet. 

Um sicherzustellen, dass die wertvollen finanziellen und personellen Ressourcen der Kinder- und Jugendhilfe nur für diejenigen eingesetzt werden, die tatsächlich als minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge in unser Land kommen, wird ein verbessertes Verfahren zur Altersfeststellung eingeführt. Dieses wird zukünftig im Ankunftszentrum Heidelberg durchgeführt und eine enge Abstimmung zwischen den Ausländer- und den Jugendbehörden ermöglichen. 

Städte und Ländlicher Raum

Das Land unterstützt gemeinsam mit dem Bund Städte und Gemeinden auch kraftvoll in der städtebaulichen Erneuerung. Für 2018 sind dafür insgesamt 244,9 Mio. Euro für 370 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bewilligt worden. 

Genauso stehen wir für die konsequente Entwicklung des ländlichen Raumes. Starke ländliche Räume sind das Rückgrat von Wirtschaftskraft und Lebensqualität in Baden-Württemberg. Der Erhalt der Attraktivität unserer ländlichen Räume ist deshalb ein Kernanliegen unserer Politik. Durch unseren erfolgreichen Einsatz konnte eine deutliche Mittelerhöhung beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erreicht werden. Das ELR ist ein überaus erfolgreiches Instrument zur Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen und zum Erhalt wichtiger Angebote der Grundversorgung. 

Die CDU-Landtagsfraktion möchte über einen Demografiebonus eine ausgewogene finanzielle Ausstattung zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen sicherstellen, dies gilt auch für die Konversion ehemals militärisch genutzter Liegenschaften. Daneben wollen wir über einen Flächenfaktor eine auskömmliche Finanzausstattung ländlicher Kommunen zur Berücksichtigung der höheren Infrastrukturbelastung. Wir stehen zu den Aussagen im Koalitionsvertrag und möchten diese in der laufenden Legislaturperiode noch umsetzen. 

Wohnungsbau

Das Landeswohnraumförderungsprogramm ist mit jährlich 250 Mio. Euro eines der größten in der Landesgeschichte. Schwerpunkte sind die Mietwohnraumförderung und der soziale Mietwohnraum. Die Änderung der Landesbauordnung ist nur ein Teil unserer Wohnraumpolitik. Der Schlüssel für eine ausreichende Wohnraumversorgung liegt in der dringend notwendigen Gewinnung zeitnah verfügbarer Bauflächen. Bei der Ausweisung von Bauflächen spielen insbesondere die Gemeinden eine tragende Rolle. Mit der Einrichtung des „Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW“ werden wir künftig noch besser dort unterstützen, wo Wohnraum entsteht – nämlich vor Ort in den Kommunen. 

Die Änderung der Landesbauordnung ist ebenfalls ein Teil unserer Wohnraumpolitik. Wir haben damit das Bauen schneller, einfacher und kostengünstiger gemacht. 

Wir konnten in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen, dass die Auswirkungen der von Grün-Rot reformierten Regelungen in der Gemeindeordnung zur Bürgerbeteiligung im Laufe des Jahres 2019 mit wissenschaftlicher Begleitung untersucht und auf möglichen Anpassungsbedarf überprüft werden. 

Wald und Personal

Die Forstneuorganisation stellt uns alle vor große Herausforderungen. Mit der gemeinsamen Erarbeitung der Grundlagen für den nun vorliegenden Gesetzentwurf haben wir schon wichtige Weichenstellungen vorgenommen und deutlich gemacht, dass die kommunalen wie auch die privaten Waldbesitzer die notwendige Unterstützung erhalten sollen. 

Nicht zuletzt haben wir die Kommunen auch im Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte gestärkt. Durch den Wegfall der einschlägigen Regelungen der Stellenobergrenzenverordnung haben die Kommunen mehr Flexibilität bei der Bewertung von Dienstposten und bei der Ausbringung von Stellen.