„Wir prüfen die Übertragung der Mütterrente auf das Beamtenversorgungsrecht und können uns eine Regelung wie in Bayern und Sachsen vorstellen.“ Das hat der mittelbadische Landtagsabgeordnete Tobias Wald, zugleich finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, mitgeteilt. Er hatte sich mit einem Antrag in Sachen Mütterrente für Versorgungsempfängerinnen in Baden-Württemberg an das Finanzministerium gewendet.

Im Jahr 2014 war das neue Rentenpaket für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Bundesebene in Kraft getreten. Mütter und auch Väter erhalten seither für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, eine höhere Rente.

Beamtinnen und Beamte erhalten in Baden-Württemberg jedoch keine vergleichbare Mütterrente. Sie erhalten in der Beamtenversorgung kaum zusätzliche Anrechnungen von Kindererziehungszeiten. Für Kinder, welche nach dem 1. Januar 1992 und vor Berufung in das Beamtenverhältnis geboren wurden, wird hingegen ein Kindererziehungszuschlag gewährt.

Bisher haben lediglich die Bundesländer Bayern und Sachsen die rentenrechtliche Regelung auf die Beamtenversorgung übertragen. Zwischenzeitlich fordern unter anderem der Beamtenbund und der Seniorenverband öffentlicher Dienst eine systemkonforme Übertragung der Mütterrente für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder.

„Bayern und Sachsen haben schon gehandelt. Das kommt für uns in Baden-Württemberg auch in Betracht. Denn wir arbeiten an einem Paket zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes. Die Mütterrente könnte in dieses Paket integriert werden“, stellt MdL Tobias Wald fest.

Das Finanzministerium will laut der Antwort auf den Antrag von Tobias Wald einen Vorschlag zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes vorlegen. Damit soll vermieden werden, dass verbeamtete Personen im Ruhestand aufgrund von Freistellungszeiten einen geringeren Versorgungsanspruch als die Mindestversorgung haben.