Der Bundesfinanzminister hatte in den vergangenen Monaten mehrere Grundsteuermodelle vorgelegt: Danach sollen neben dem Bodenrichtwert auch die Größe, das Baujahr und die durchschnittlichen Kaltmieten der Immobilien berücksichtigt werden.

Dieser Vorschlag würde die Vermieter und ihre Mieter bestrafen, die mit der Miete unter Durchschnitt liegen. Wie soll man den betroffenen Mietern erklären, dass ihre Nebenkosten erhöht werden wegen einer Miethöhe, die ihr Vermieter nicht verlangt? Diese Regelung würde in den überhitzten Wohnungsmärkten zu weiteren Erhöhungsschub auslösen. Das ist widersinnig und unsozial!

Die neue Grundsteuer darf das Wohnen nicht teurer machen. Für uns als CDU war klar:

Diese Modelle sind mit unserem Verständnis einer Steuerreform nicht vereinbar. Aus diesem Grund haben wir uns – gemeinsam mit Bayern – für eine Länderöffnungsklausel eingesetzt. Mit Erfolg: Denn, wenn wir uns im Bundestag und Bundesrat nicht einigen können – dann müssen es die Länder richten! Das verstehe ich auch unter Föderalismus.

Was wollen wir? Unsere Kriterien sind klar: Die CDU-Landtagsfraktion spricht für eine aufkommensneutrale, leicht handhabbare und anhand objektiver Kriterien nachvollziehbare Neureglung aus.

Die Reform muss dazu genutzt werden, die Besteuerung durch die Grundsteuer möglichst einfach, transparent und nachvollziehbar festzulegen. Die Neuregelung muss anwenderfreundlich ausgestaltet werden. Unnötige Bürokratie ist dabei zu vermeiden. Die Prämissen werden in erster Linie durch ein möglichst einfaches Modell erreicht, bei dem Grundstücke und Gebäude nach Fläche und pauschalen Werten bemessen werden. Regelmäßige Werterhebungen müssen dabei ausgeschlossen werden.

Die CDU-Landtagsfraktion steht aus diesem Grund für ein flächenbasiertes Modell. Ein solches Modell setzt im Wesentlichen als Bewertungsgrundlage die Flächen von Gebäude und Grundstück an – ggf. eine einfache Wertkomponente. Diese sind für die Steuerpflichtigen und die Verwaltung einfach zu ermitteln. Das Modell unterscheidet nicht, ob es sich um eine vermietete oder eine eigengenutzte Immobilie handelt und führt auch nicht zu Mehr- oder Minderwerten aufgrund des Baujahrs der Immobilie. Auch regionale Unterschiede können bei diesem Modell berücksichtigt werden. Unterstützung erhalten wir im Land vom Bund der Steuerzahler – Mitarbeitern der Finanzämtern –  den Kommunen und von Naturschutzverbänden

Wie geht es nun weiter? Als erstes werden wir nun in Ruhe das Modell des Bundes prüfen und bewerten. Wenn die Neuregelung des Bundes zu unseren Kriterien passt, werden wir diese übernehmen. Ansonsten werden wir – gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ein für Baden-Württemberg geeignetes Grundsteuermodell entwickeln.