Das Volksbegehren zum Thema Artenschutz ist in aller Munde. Das ist gut so. Es ist wichtig, dass wir  uns alle grundlegend mit diesem Thema auseinandersetzen – zwischen Pro und Contra abwägen und uns gut informieren und uns unsere Meinung bilden.

Auf dieser Seite habe ich Ihnen die wichtigsten Fakten und Hintergründe zusammengestellt.

Die Erhaltung der Artenvielfalt in unserem Land ist von großer Bedeutung. Für mich ist es aber ebenso wichtig, dass wir auch in Zukunft gute, gesunde und regionale Lebensmittel aus Baden-Württemberg genießen können und nicht nur Importe aus Übersee. Wir wollen Arten schützen und zugleich unsere bäuerliche Landwirtschaft erhalten. Das wäre mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht mehr möglich gewesen. Deshalb hat die CDU-Landtagsfraktion die Inhalte des Volksbegehrens abgelehnt.

„Gesellschaftlicher Konsens ist wichtig!“

Wir Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion haben frühzeitig auf die berechtigte Kritik am Gesetzentwurf des Volksbegehrens hingewiesen. Von ganz verschiedenen Seiten kamen substanzielle Einwände – sowohl aus der Landwirtschaft als auch aus dem Ökolandbau, aus dem Naturschutz und aus der Wissenschaft. Um die Debatte zu versachlichen und eine sichere Faktenbasis zu schaffen, hat die CDU-Fraktion einen umfassenden Berichtsantrag an die Landesregierung gestellt. Die Antworten der Landesregierung haben die Kritikpunkte bestätigt und deutlich gemacht, welche gravierenden Folgen der Gesetzentwurf des Volksbegehrens für unsere wertvollen Kulturlandschaften hätte. Vielen bäuerlichen Familienbetrieben drohte das Aus, wenn die Forderungen des Volksbegehrens Gesetz würden. Prägende und naturnahe Anbauformen in unserem Land wie etwa der Weinbau am Kaiserstuhl oder der Obstbau am Bodensee könnten in Folge der überzogenen Anforderungen des Volksbegehrens künftig faktisch nicht mehr stattfinden.

Mit unserem CDU-Antrag haben wir die Landesregierung veranlasst, sich in der Frage zu positionieren und nach alternativen Lösungswegen zu suchen. Ziel muss es sein, den Konflikt über den Artenschutz im gesellschaftlichen Konsens beizulegen. Landwirtschafts- und Umweltministerium haben dazu jetzt Eckpunkte vorgelegt, die eine gute Grundlage bieten für eine solche alternative – und inhaltlich tatsächlich bessere – Lösung im Konsens.

„Eckpunktepapier ist ein guter Kompromiss!“

Mit den vorliegenden Eckpunkten kann erreicht werden, dass mehr und besserer Artenschutz in Baden-Württemberg verwirklicht werden kann und zugleich die landwirtschaftlichen Betriebe nicht überfordert werden. Landwirtschaftliche Betriebe sind wichtig, damit auch weiterhin hochwertige regionale Produkte gekauft werden und die einzigartige Kulturlandschaft bewahrt wird.

Dies haben erfreulicherweise auch die Unterstützer des Volksbegehrens nun erkannt und die aktive Unterschriftensammlung eingestellt.

Hier geht es zum Kompromissvorschlag: Eckpunktepapier

 

Die Eckpunkte sind ein wichtiges Etappenziel. Auf dieser Basis wollen und werden wir nun weitersprechen und alle Partner an einen Tisch holen. Es ist nun wichtig, dass wir gemeinsam daran arbeiten, die Eckpunkte in einen zukunftsweisenden und tragfähigen Gesetzentwurf zu gießen. Dies gelingt nur, wenn alle Akteure sich engagiert einbringen und zusammenarbeiten. Ich bin überzeugt, dass dies auch gelingt.

Zum Fragenkatalog: Factsheet der CDU Baden-Württemberg

 


 

Hintergrundwissen

  1. Das Volksbegehren ist eine aus der Mitte der Bevölkerung initiierte Gesetzesinitiative.
  2. Die Politik bzw. die Landesregierung und die Regierungsfraktionen können auf das Volksbegehren keinen Einfluss nehmen.
  3. Die zum Start eines Volksbegehrens benötigten 10.000 Unterschriften wurden am 26. Juli 2019 vorgelegt.
  4. Der Gesetzentwurf kann ab dem Zeitpunkt der Unterschriftensammlung nicht mehr geändert werden.
  5. Am 24. September 2019 hat die freie Unterschriftensammlung begonnen und endet am 23. März 2020.
  6. Am 18. Oktober 2019 beginnt die amtliche Sammlung und endet am 17. Januar 2020.
  7. Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (ca. 770.000 Unterschriften) erreicht wird.
  8. Bei Erfolg wird das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet.
  9. Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zu, kommt es zur Volksabstimmung (voraussichtlicher Beginn wäre im Herbst 2020).
  10. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gibt es drei Möglichkeiten: Erstens, das Gesetz wird vom Landtag abgelehnt. Zweitens, das Parlament legt einen Alternativvorschlag vor, über den per Volksentscheid abgestimmt werden muss – hierfür werden die Unterschriften von 20% der Wahlberechtigten also ca. 1,5 Mio. Unterschriften benötigt oder drittens, der Landtag stimmt dem Gesetzentwurf vollumfänglich zu.

Mehr zum Thema Volksbegehren auf der Homepage des Innenministeriums

 


 

 


 

Was beinhaltet der vorgelegte Gesetzentwurf?

Was sind die Forderungen? Ein kleiner Auszug

  • Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50% (Jedoch: Die Basis des Ausgangswertes ist nicht bekannt, der Wert ist willkürlich.
  • Generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln in allen Schutzgebieten, auch in FFH- und Vogelschutzgebieten. Das bedeutet, dass große Teile der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Land damit betroffen sind – dies gilt für den Kaiserstuhl, die Ortenau und das Markgräflerland besonders! Der Gesetzesentwurf umfasst dabei auch Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau/Weinbau eingesetzt werden (z.B. Kupfer, Schwefel).
  • Forderung, dass der Anteil der Bio-Landwirtschaft auf 50 Prozent der Fläche erhöht werden muss. Der Ökolandbau befürchtet hierbei einen deutlichen Preisverfall für Bio-Produkte, da die Nachfrage nicht so schnell steigt, wie das Angebot. Aktuell ist dies bei der Bio-Milch schon teilweise zu beobachten mit der Folge, dass Verarbeiter keine weiteren Produzenten mehr annehmen. Außerdem können Agrarumweltmaßnahmen aus der FAKT-Förderung können nicht mehr gefördert werden, da sie durch das Volksbegehren dann gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Streuobstwiesen ab 2500 qm sind unter Schutz zu stellen. Das bedeutet, dass kein Pflanzenschutzmitteleinsatz mehr möglich ist und höhere Produktionskosten und zu erwartende Unwirtschaftlichkeit die Folge sind. Auch dürfen Imker Bienenstöcke nicht in Schutzgebieten (z.B. Streuobst-Biotope) aufstellen.

 


 

 


 

Antrag an Landesregierung – Fragen nach den Auswirkungen

Um eine gute Debatte auf der Basis sicherer Fakten zu ermöglichen, brauchen wir alle verfügbaren Informationen. Dabei ist es wichtig aufzupassen, dass nicht ökologische und ökonomische Widersprüche erzeugt werden. Am Ende zählt, dass wir durch einen breiten gesellschaftlichen Konsens einen Erfolg für den Artenschutz erreichen.

In einem Antrag an die Landesregierung erkundigt sich die CDU-Landtagsfraktion nach konkreten Auswirkungen. Die Stellungnahme des Umweltministeriums zum ‚Volksbegehren Artenschutz‘ zeigt, dass die vielfachen Bedenken von Bauern und Öko-Bauern, Winzern, Naturschützern und den zuständigen Ministerien im Hinblick auf mögliche gravierende Folgen einzelner Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes gerechtfertigt sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das totale Pestizidverbot in Schutzgebieten.

Auch die in diesem Zusammenhang oftmals angeführte Ausnahmeregelung kann hieran nichts ändern, da mit dieser ein enormer Bürokratieaufwand verbunden ist. Aber es wird in der Antwort auch deutlich: Für ein zu schnelles Wachstum beim Ökolandbau ist der Markt gar nicht reif. Damit würden wir Verbraucher und Produzenten überfordern. Erstmals sind dank des CDU-Antrags nun Aussagen unter anderem zu möglichen Kosten, zusätzlichen Personalbedarfen sowie den Marktauswirkungen gemacht worden. Das ist eine vernünftige Grundlage für die breite gesellschaftliche Diskussion, die jetzt geführt werden muss.

 

Antrag: Antrag u Stellungnahme 16 6548

Anlagen zum Antrag: Anlage 1; Anlage 2Anlage 3

 


 

Wie sehen die Auswirkungen auf die Region Mittelbaden aus?

In einer Kleinen Anfrage vom 9. Oktober 2019 an die Landesregierung erkundige ich mich nach den möglichen Auswirkungen auf den Wahlkreis 33. Hier geht es zur Anfrage samt Stellungnahme:

Kleine Anfrage: Auswirkungen auf den Wahlkreis 33

 


 

Volksantrag Artenschutz – Was steckt dahinter?

Artenschutz ist sehr wichtig. Aber radikal einseitige Forderungen dürfen nicht die Existenzgrundlage regionaler Landwirtschaftsbetriebe vernichten. Deshalb enthält der Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ konkrete Vorschläge, wie Artenschutz und Landwirtschaft miteinander verbunden werden können – und damit Umweltschutz zur Gemeinschaftsaufgabe wird. Mehr unter: Homepage Volksantrag Gemeinsam

 


 

Ihre Meinung?!

Wie lautet Ihre Meinung zum Volksbegehren Artenschutz? Was sind Ihre Anregungen, Hinweise oder Sorgen? Schreiben Sie mir unter post@tobiaswald.de – Ich bin gespannt und freue mich auf den Dialog mit Ihnen!