Die momentane Situation verlangt uns allen viel ab. Wir wissen, dass viele Unternehmen in der laufenden Entwicklung in eine existenzielle Notlage geraten. Auch viele Beschäftigte stehen vor großen Herausforderungen und Unsicherheiten.

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg arbeitet rund um die Uhr mit Hochdruck an Ihrem Programm. Bitte haben Sie noch bis Mittwochabend (25. März 2020) Geduld, bis Sie den vollelektronischen Antragsprozess in Anspruch nehmen können.

 

Das Wirtschaftsministerium hat darüber hinaus ein Merkblatt mit allen wichtigen Ansprechpartnern sowie eine Übersicht über konkrete Unterstützung für betroffene Unternehmen in Baden-Württemberg erstellt. Dieses ist hier abrufbar: Merkblatt für Unternehmen zu den Auswirkungen des Coronavirus

 

Die Antragstellung ist möglich unter: Soforthilfe Corona! Hier finden Sie alle Einzelheiten und das Antragsformular.

 

Die Politik auf allen Ebenen – Europa, Bund, Land, Kommunen – ist deshalb fest entschlossen, alles, was möglich und nötig ist, zu tun, um die Folgen der Krise zu dämpfen. Die Bundesregierung hat ein bisher beispielloses Sofortpaket auf den Weg gebracht, um Unternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße oder von der Branche zu helfen und Beschäftigung zu erhalten. Zu diesem Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen gehören insbesondere:

  • großzügige und flexible Regelungen zum Einsatz von Kurzarbeit – u. a. inklusive der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit,
  • großzügige Steuerstundungen, Absenkung von Vorauszahlungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Säumniszuschläge,
  • der Schutz der Liquidität von Unternehmen durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen; dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.
  • die Aussetzung der Insolvenzantragsfristen, um Unternehmer auch hier entscheidend vom Druck der insolvenzrechtlichen Vorgaben zu entlasten.

 

Die Bundesregierung wird zusätzlich ein Direkthilfen-Programm für kleine Unternehmen im Umfang von 50 Milliarden Euro auf den Weg bringen. Auf Baden-Württemberg entfallen davon voraussichtlich 6,5 Milliarden Euro. Das Programm wird aktuell ausgearbeitet. Darüber hinaus plant der Bund einen neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) mit einem Volumen von bis zu 600 Milliarden Euro. Das Land wird die Hilfspakete des Bundes mit eigenen Maßnahmen zusätzlich verstärken.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat dazu in einer Sondersitzung am 19. März auf Antrag unserer Fraktion im Eilverfahren ein Soforthilfeprogramm mit einem branchenübergreifenden Nothilfefonds von zunächst 5 Milliarden Euro beschlossen, das akut betroffenen Solostelbständigen und Betrieben direkte Hilfen geben wird.

 

Einzelheiten zum Soforthilfeprogramm:

Das Programm wird Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, einen einmaligen Zuschuss gewähren.

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente (VZÄ) und wirtschaftlich tätige Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten (VZÄ) sofern der Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens in Baden-Württemberg liegt.

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
  • 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.

 

Anträge auf Soforthilfe können ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.

Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten wie folgt ab:

  • Die Antragsformulare sind beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar (siehe Link oben).
  • Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend 25. März 2020). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

Das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung sind zum Programmstart auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar.

 

Der Landtag hat zusätzlich die Freigabe der bestehenden Risikorücklagen im Landeshaushalt beschlossen. Damit stehen unverzüglich weitere 1,2 Milliarden Euro für die dringendsten Bedarfe abrufbar zur Verfügung.

 

Das Land hat außerdem bereits zahlreiche, unmittelbar verfügbare etablierte Instrumente zur Verfügung, um unseren Unternehmen jetzt beizustehen und Arbeitsplätze zu sichern. So kann die L-Bank mit ihrem Angebot für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen den baden-württembergischen Unternehmen in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen. Weiterhin existieren umfangreiche Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Auch hier haben wir bereits Erleichterungen in der Coronakrise eingeleitet. Dazu gehört die Erhöhung der möglichen Bürgschaften der Bürgschaftsbank bei Betriebsmitteln im Einzelfall von 50 % auf 80 %. Ansprechpartner für dieses Instrument sind die Hausbanken.

 

Einen informativen Überblick über sämtliche Möglichkeiten zur staatlichen Krisenintervention für Unternehmen finden Sie im Internet-Angebot des Wirtschaftsministeriums unter: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

 

Dort erhalten Sie auch Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen, Auslegungshilfen zu den per Verordnung verfügten Ladenschließungen sowie weiterführende Links und Kontaktdaten und Notfalltelefonnummern. Das Informationsangebot wird ständig aktualisiert und ergänzt.

 

Wichtigstes Ziel – neben dem Gesundheitsschutz – ist es jetzt, Unternehmensinsolvenzen zu verhindern und den Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden. Wir werden hierzu in den nächsten Wochen und Monaten das politische Instrumentarium entlang der auftretenden Fragen immer wieder neu justieren und ausweiten müssen. Es ist uns bewusst: Die Lage ist außergewöhnlich. Sie verlangt auch von der Politik außergewöhnliches Handeln. Dazu sind wir bereit. Und dafür werden wir alle Kräfte aktivieren.