Das Land unternimmt alles Notwendige, um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen. Das bedeutet, dass die finanziellen Voraussetzungen für die Unterstützung von Unternehmen, Betrieben und Solo-Selbstständigen geschaffen werden. Zudem geht es vor allem darum, die zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Erleichterung der steuerlichen Lasten praktikabel, unkompliziert und unbürokratisch auszugestalten und hierdurch den Betroffenen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.

 

Die Finanzverwaltung hilft, wo sie kann: In enger Abstimmung und Zusammenarbeit haben Bund und Länder unermüdlich daran gearbeitet – und tun es immer noch – die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Ergebnis war das am 19. März 2020 veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen über „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkung des Coronavirus“. Dieses Schreiben gibt den Bediensteten der Finanzämter die erforderlichen Vorgaben, welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise seitens der Finanzverwaltung ergriffen werden können bzw. zu ergreifen sind. Außerdem sendet es die deutliche Botschaft, dass sich die Finanzverwaltung ihrer Aufgabe im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie vollumfänglich bewusst ist.

 

Für einen schnellen Überblick hat das Finanzministerium Baden-Württemberg die verschiedenen Maßnahmen in einer Zusammenfassung zusammengestellt. HIER abrufbar.