„In den vergangenen Tagen haben wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Bundesregierung, der Landesregierung von Baden-Württemberg und den beiden Förderbanken die vielen Vorschläge für weitere Unterstützung besprochen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau wird nun einen sogenannten „KfW-Schnellkredit“ auflegen. Darauf haben sich die Regierungen und die Förderbank KfW verständigt“, so Tobias Wald, Finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

 

„Es ist gut, dass der Bund die Pläne Baden-Württembergs für eine ‚Liquiditätsbrücke‘ nun selbst aufgreift und die mittelständischen Unternehmen mit großzügigen Liquiditätshilfen mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung unbürokratisch unterstützen will“, so Wald weiter.

 

Damit kann die Wirtschaft schneller die notwendigen Kredite in dieser schwierigen Lage erhalten, was für viele Betriebe jetzt überlebensnotwendig ist. Genau darauf zielte auch die vom Land geplante Liquiditätsbrücke für den Mittelstand ab, damit die betroffenen Unternehmen angesichts der aktuellen Kreditklemme nicht unverschuldet in Schieflage geraten. Die Geschäftsbanken müssen nun zügig die Auszahlung der Hilfen umsetzen, um aktuelle Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Mit dem neuen KfW-Schnellkredit und den bewährten Angeboten der Förderbanken von Bund und Land sowie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg steht dem Mittelstand nun ein gutes Finanzierungsinstrumentarium zur Liquiditätssicherung zur Verfügung.

 

Was die neuesten Pläne des Bundes für das geplante Landesprogramm bedeuteten, werde nun mit Hochdruck geprüft. Wenn Lücken im Bundesprogramm bestehen, wird das Land Baden-Württemberg diese im Rahmen des beihilferechtlich Möglichen zeitnah schließen, um der besonderen Struktur als Land des Mittelstands und der Industrie Rechnung zu tragen.

 

Der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand umfasst im Kern folgende Maßnahmen – unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

 

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

 

Zu den Eckpunkten: KfW-Schnellkredit