In Bühl wurden zwei Projekte neu in das Landesförderprogramms für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur aufgenommen und können auf finanzielle Unterstützung hoffen. Neu im Vorhabenpaket sind die Radwege zwischen der L 87a und Balzhofen entlang der K 3747 und zwischen Bühl-Weitenung und Sinzheim-Leiberstung (K 3736).

 

„Der Ausbau unserer Rad- und Fußwege ist mir ein wichtiges Anliegen“, betont der CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Wald. „Die beiden neuen Radwege machen das Radfahren in Bühl sicherer und attraktiver. Das freut mich sehr. Eine Verringerung des Verkehrs kann nur gelingen, wenn wir die Attraktivität der Alternativen erhöhen. Genau das tun wir mit diesem Förderprogramm.“

 

Die neuen Bauvorhaben im Förderprogramm für den Bereich Rad- und Fußverkehr des Landes Baden-Württemberg kommen auf eine Förderhöhe von etwa 58 Millionen Euro. Mitsamt der Vorhaben aus den Vorjahren werden somit 384 Maßnahmen im Wert von 389 Millionen Euro finanziell unterstützt. Darin berücksichtigt sind die angekündigten Radverkehrsinfrastruktur-Finanzhilfen des Bundes. Es ist die bisher größte Förderung für kommunale Rad- und Infrastruktur in Baden-Württemberg

 

In Baden-Baden wurden in den letzten Jahren schon mehrere Projekte in das Förderprogramm aufgenommen, wie die Grüne Einfahrt (Bauabschnitte zwei und drei) sowie deren Verlängerung (Bauabschnitt vier – Grünzug am Keithgraben – Neubau Fuß- und Radweg); der Schutzstreifen in der Schwarzwaldstraße; die Erweiterung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Baden-Baden mit 20 Fahrradboxen. In Bühl wurde bereits die Errichtung und Umwandlung von Fahrradabstellplätzen gefördert.

 

„Auch während der Corona-Krise verlieren wir die Herausforderungen der Zukunft nicht aus dem Blick. Darum bin sehr froh über diese weiteren wichtigen Weichenstellungen bei neuen Radwegen, Schutz- und Radfahrstreifen sowie Fahrradabstellanlagen“, so Tobias Wald.

 

Als Grundlage der Förderungen dient das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Die Genehmigung und Bewilligung der Förderungen liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe, bei dem die Vorhabenträger der neu aufgenommenen Projekte ihren Antrag auf Förderung einreichen müssen.