Die Sportvereine und Sportverbände leisten einen wichtigen und vielseitigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie integrieren, vermitteln unverzichtbare Werte wie gegenseitigen Respekt, Fairness, Solidarität und Teamgeist, tragen zur Überwindung sozialer und kultureller Barrieren bei und fördern auf vielfältige Weise die Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere von Jugendlichen.

 

Das Kabinett hat am  Dienstag, 16. Juni 2020, das von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann eingebrachte Soforthilfeprogramm Sport bewilligt, mit dem die Existenz der gemeinnützigen Sportvereine und Sportverbände gesichert werden soll.

 

„Damit geben wir erneut ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab. Uns ist es ein Anliegen, die Existenz der gemeinnützigen Sportvereine und Sportverbände zu sichern und zu gewährleisten, dass diese ihre wertvolle Arbeit fortsetzen können. Der Sport verbindet die Menschen in unserem Land und trägt maßgeblich zum gesellschaftlichen Miteinander bei“, sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Wald MdL.

 

Zur Vermeidung existenzgefährdender Liquiditätsengpässe von Sportvereinen und -verbänden wird ein Soforthilfeprogramm im Volumen von 11,635 Mio. Euro aufgelegt. Sportvereine können Soforthilfen von 15 Euro pro Mitglied und Sportfachverbände von 1 Euro pro Mitglied erhalten, jedoch maximal bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses.

 

Die Mittelinanspruchnahme setzt voraus, dass die bestehenden staatlichen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (Soforthilfe Corona für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld) und aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht. Maßstab ist, dass die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis zum Jahresende 2020 bezahlen zu können.

 

Die Beantragung der Soforthilfen kann voraussichtlich ab 25. Juni 2020 über die regionalen Sportbünde erfolgen. Dazu wird ein schlankes Verfahren auf den Weg gebracht und mit den Sportbünden abgestimmt.

 

Zur weiteren Liquiditätssicherung von Sportvereinen werden die Übungsleiterzuschüsse für die Monate März bis Ende Juni 2020 auf der Basis der Vorjahreszahlen ausgezahlt. Die Auszahlung soll unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Übungs- und Trainingsstunden erfolgen, um landesseitig eine verlässliche Basis zu gewähren. Bei Bedarf ist eine entsprechende Verfahrensweise für das 2. Halbjahr 2020 vorgesehen.

 

Weitere Informationen des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport..