Die Überbrückungshilfen des Landes für das Gaststättengewerbe sollen ausgeweitet werden, fordern die beiden mittelbadischen Landtagsabgeordneten Marion Gentges und Tobias Wald. Durch die Corona-Krise sei die Branche besonders hart durch die Schließungen und Restriktionen betroffen, schreiben die beiden CDU-Politiker in einem Brief an die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sowie an den für Tourismus zuständigen Minister Guido Wolf.

 

„Gaststätten bekommen bei einem nachgewiesenen Liquiditätsengpass 3.000 Euro je Unternehmen zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten des Unternehmens. Die Förderung wird bislang nur dann ausgezahlt, wenn 50% des Umsatzes durch die Tätigkeit in der Hotel- und Gastronomiebranche erwirtschaftet wird“, erklärt Marion Gentges. „Problematisch dabei ist, dass beispielsweise eine Bäckerei mit angeschlossenem Café oder eine Metzgerei mit Catering- und Partyservice nicht diesen 50%-Anteil erfüllen, daher durchs Raster fallen und keine Förderung erhalten. Das würden wir gerne ändern.“

 

„Unser Vorschlag ist, den erforderlichen branchenspezifischen Tätigkeitsanteil von 50% auf 25% zu senken, um auch als Bäckerei mit angeschlossenem Café anspruchsberechtigt zu sein und Fördergelder aus dem Gastroprogramm zu erhalten“, weist Tobias Wald den angedachten Lösungsweg auf. „Im Gegenzug wäre es denkbar, in diesen Fällen die Kopfpauschale für jeden Beschäftigten auf 1.000 Euro zu reduzieren. So könnten wir vielen kleineren Betrieben dabei helfen, die Corona-Krise finanziell zu überstehen.“

 

Tourismusminister Guido Wolf hat seine Unterstützung bereits zugesagt, die Entscheidung über die Ausweitung der Fördermittel liegt beim Wirtschaftsministerium.