„Der Landtag hat heute ein einfaches, transparentes und verfassungskonformes Modell beschlossen“, sagt der Finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Wald.

 

„Unserer Fraktion war es besonders wichtig, dass Wohnen nicht noch teurer wird. Das haben wir durch einen Abschlag für Grundstücke erreicht, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden. Dieser wurde auf unsere Initiative hin in das Gesetz der Landesregierung aufgenommen. Dabei müssen die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden. Außerdem war uns die Unterstützung der kommunalen Familie wichtig, weil die Grundsteuer für die Kommunen eine verlässliche und konjunkturunabhängige Einnahmequelle ist. Die kommunalen Spitzenverbände tragen das Modell voll und ganz mit“, sagt Wald.

 

„Ziel ist die Aufkommensneutralität. Das bedeutet: Vor dem Inkrafttreten der neuen Grundsteuer im Jahr 2025 müssen alle baden-württembergischen Kommunen die Auswirkungen des neuen Berechnungsmodells auf die Grundstücke ihrer Gemarkung überprüfen. Bei einer Abweichung liegt eine entsprechende Korrektur in der Verantwortung der einzelnen Kommune. Im Ergebnis haben wir damit eine bestmöglich auf Baden-Württemberg zugeschnittene Lösung gefunden, die verfassungskonform, aufkommensneutral, leicht handhabbar und anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar ist“, sagt Wald.