MdL Tobias Wald und Betriebsrat Schaeffler Automotive Bühl:

 

Der Landtagsabgeordnete Tobias Wald hat auf das Antwortschreiben des baden-württembergischen Finanzministeriums zu seinem Antrag bezüglich rechtlicher Regelungen beim Homeoffice von Grenzgängern reagiert. Wald hatte sich nach Gesprächen mit dem Betriebsrat der Schaeffler Automotive Bühl mit einem Antrag an das Finanzministerium gewandt. Für Grenzgänger und deren Arbeitgeber kann die Erhöhung der Arbeitszeit im Homeoffice neue rechtliche Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere bezüglich dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Das gilt es zu verhindern, so das Ergebnis der Gespräche.

 

2019 verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit in Baden-Württemberg 31.860 sogenannte „Grenzgänger“; gemeldete sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Wohnort im Ausland. Davon kam der Großteil aus Frankreich (24.350 Beschäftigte), 1.100 aus der Schweiz und 530 aus Österreich.

 

Der Antwort des Finanzministeriums zufolge gibt es keine einheitliche Regelung zur Doppelbesteuerung, sondern verschiedene Sonderregelungen mit den jeweiligen Nachbarländern. Mit Frankreich wurde eine „Grenzgänger-Regelung“ gefunden, nach welcher Tage im Homeoffice als in der Grenzzone erbracht gelten und damit nicht die 45-Tage-Regelung der Nichtrückkehrtage berühren. Für Grenzpendler wurde eine pandemiebedingte Konsultationsvereinbarung (KonsV) getroffen, nach welcher coronabedingte Homeoffice-Tage zu keiner Änderung des Besteuerungsrechts führen sollen. Auch mit der Schweiz sei eine Konsultationsvereinbarung getroffen worden, sodass die Nichtrückkehrtage zunächst pandemiebedingt ausgeklammert werden sollen. Mit Österreich besteht dem Finanzministerium zufolge eine bilaterale Vereinbarung, die eine Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte aufgrund einer durch die Corona-Pandemie bedingten höheren Anzahl von Homeoffice-Tagen verhindert. Auch sozialversicherungsrechtlich sollen vorübergehende coronabedingte Homeoffice-Tätigkeiten aktuell nicht zu einer Änderung des anwendbaren Rechts in der Sozialversicherung von Grenzgängern führen. Auf das Betriebsstättenrisiko angesprochen, erklärt das Finanzministerium, dass jeweils fallweise der rechtliche Rahmen ausgeschöpft würde, um coronabedingte Tätigkeiten im Homeoffice nicht als extra Betriebsstätte zu werten, eine Doppelbesteuerung aber erforderlichenfalls entweder durch Anrechnung der ausländischen Steuer auf die inländische Einkommensteuer oder durch Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte vermieden würde.

 

„Die Coronapandemie hat uns allen eindrücklich vor Augen geführt, wie wichtig und zentral die Möglichkeiten von Homeoffice und Telearbeit sind. Angesichts des Infektionsschutzes ist Homeoffice schlichtweg das erforderliche und notwendige Mittel. Ich erachte es deshalb als essentiell, dass Grenzgänger in keinster Weise Benachteiligungen erfahren, wenn sie in der aktuellen Pandemiesituation von zuhause aus arbeiten“, äußert sich Wald. Die coronabedingten Sondervereinbarungen begrüße er sehr, kritisiert jedoch mangelnde weitere Handlungsabsichten des Ministeriums. Laut dem Antwortschreiben sehe das Finanzministerium derzeit keinen dringenden Grund für eine Aufhebung der Nichtrückkehrtageregelungen mit Frankreich und der Schweiz nach der Pandemie. Im österreichischen Kontext sei hier mehr Abwägung notwendig. „Weiterer Handlungsbedarf zur Vereinfachung der Rahmenbedingungen der Betriebsstättenverordnung ist für das Ministerium derzeit nicht erkennbar. Aber auch unabhängig von der Pandemie wird mobiles Arbeiten durch die zunehmende Digitalisierung und dem Trend zum flexiblen Arbeiten immer wesentlicher“, so der mittelbadische Abgeordnete.

 

Aus Sicht des Betriebsrats der Schaeffler Automotive Bühl stellt das Thema Homeoffice für Grenzgänger die Unternehmen immer wieder vor Probleme, da die gesetzlichen Regelungen insbesondere bei der Sozialversicherung, aber auch der Betriebsstättenverordnung häufig Raum für Interpretationen lassen, die eventuelle rechtliche Problemsituationen aufwerfen können.

 

Daher ist eine generelle Untersagung von Homeoffice für Grenzgänger häufig das einfachste Mittel, um Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Corona-Pandemie hat nun aber eindrücklich gezeigt, dass aufgrund der Digitalisierung ein Arbeiten im Homeoffice problemlos möglich ist, sofern sich die Regierungen auf entsprechende Vereinbarungen verständigen. Eine zukünftige (nach Auslaufen der Konsultationsvereinbarung) Untersagung der Homeoffice-Tätigkeit für Grenzgänger wird sicherlich von dem betroffenen Personenkreis als schlichtweg unsinnig empfunden werden und widerspricht auch dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung.

 

Daher wird seitens des betroffenen Personenkreises eine weitere Überarbeitung der Regelungen gewünscht, um zukünftig ein für Arbeitgeber rechtsicheres Gewähren von Homeoffice für Grenzgänger zu ermöglichen.

 

„Es muss erwähnt werden, dass durch den Antrag des Landtagsabgeordneten Tobias Wald die Thematik in den Fokus gerückt wurde, wodurch wir uns eine Verbesserung der Regelungen erhoffen. An dieser Stelle wird wieder einmal gezeigt, wie wichtig es ist, dass sich auch Arbeitnehmer-Vertretungen und Abgeordnete rege über arbeitspolitische Themen austauschen, um Arbeitsbedingungen verbessern zu können. Wir danken Tobias Wald für seine Unterstützung, auch im Namen der in unserem Unternehmen beschäftigten Grenzgänger“, so Volker Robl Betriebsratsvorsitzender und Werner Schmitt vom Betriebsrat der Schaeffler Automotive Bühl.