Aus kleinen Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) erzielte Einnahmen müssen künftig nicht mehr bei der Einkommensteuer angegeben werden. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt.

 

„Das ist eine gute Nachricht für alle PV-Anlagen-Besitzer und solche, die es werden wollen“, freut sich der mittelbadische Landtagsabgeordnete Tobias Wald (CDU). „Der Betrieb einer privaten PV-Anlage wird dadurch noch attraktiver. Die Einkünfte aus kleinen PV-Anlagen künftig nicht mehr bei der Einkommensteuer angeben zu müssen, spart Bürokratie und Zeit.“

 

Seit 2020 erhalten neu errichtete PV-Anlagen bis 10 kWp Leistung weniger als 10 Cent Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Pro Anlage bedeutet das durchschnittlich weniger als 100 Euro Gewinn jährlich. Der Gewinn wird nochmals geringer, wenn der Strom für den Eigenverbrauch genutzt wird, was immer mehr Haushalte tun. Um den nicht eingespeisten und nicht unmittelbar selbstverbrauchten Strom zu einem späteren Zeitpunkt nutzen zu können, wird zudem immer häufiger ein Batteriespeicher installiert. Hierfür fallen weitere Kosten an, was den steuerlichen Gewinn nochmals senkt.

 

„Die meisten Privatleute, die eine PV-Anlage betreiben, machen das nicht um Gewinn zu erwirtschaften. Sie tun es, um ihren eigenen und klimafreundlichen Strom zu erzeugen. Eine Vereinfachung des bürokratischen Aufwands ist daher richtig und wichtig“, erklärt Tobias Wald.

 

Bisher mussten auch die Einkünfte von kleinen PV-Anlagen bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, anschließend wurden diese zur Prüfung an die Finanzämter weitergegeben. Das ist zukünftig nicht mehr notwendig. Die Vereinfachungsregelung gilt für nach dem 31. Dezember 2003 errichtete Anlagen.