Die Stadt Baden-Baden erhält als Schulträger aus dem Sanierungsprogramm 378.000 Euro für das Gymnasium Hohenbaden. „Mit diesen wichtigen Investitionen stellt die grün-schwarze Landesregierung unter Beweis, dass ihr eine gute Bildung und Schulinfrastruktur ein wichtiges Anliegen ist und der Zustand der Schulgebäude somit verbessert und an die aktuellen pädagogischen Anforderungen angepasst werden kann“, sagten die Landtagsabgeordneten Hans-Peter Behrens (Grüne) und Tobias Wald (CDU).

 

Das Land unterstützt die Kommunen als Schulträger dauerhaft nicht nur beim Bau, sondern seit dem Jahr 2020 auch bei der Sanierung von Schulen. So stehen seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für den Bau von Schulen sowie für deren Sanierung zur Verfügung. Zusammen mit den Fördermitteln in Höhe von 8 Millionen Euro für Ganztagsbaumaßnahmen hilft das Land den kommunalen Schulträgern in diesem Jahr mit etwa 208 Millionen Euro bei ihrer originären Aufgabe.

 

Hintergrund:

Im Sanierungsprogramm für das Jahr 2022 für öffentliche Schulträger konnten alle 70 Sanierungsmaßnahmen mit einem Volumen von etwa 59 Millionen Euro berücksichtigt werden. Die 41 Millionen Euro, die nicht beantragt wurden, hat das Kultusministerium in das Programm zur Bauförderung umgeschichtet. Damit konnten dort 101 Baumaßnahmen mit einem Volumen von 141 Millionen Euro bewilligt werden. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Sanierungen und Schulhausbau werden dadurch vollständig in Anspruch genommen. Im Fördertopf für ganztägige Angebote wurden 21 Fördermaßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 8 Millionen Euro berücksichtigt.

 

Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 stehen pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulbaumaßnahmen und 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulsanierungen zur Verfügung. Nicht benötigte Fördermittel aus dem einen Förderbereich können für bauliche Maßnahmen des jeweils anderen Förderbereichs verwendet werden. Das Land sorgt mit dieser Regelung dafür, dass die verfügbaren Fördermittel in vollem Umfang den öffentlichen Schulträgern zur Verfügung stehen. Hierdurch kann auch der teilweise bestehende Antragsstau abgebaut werden, so dass sich für Schulträger kürzere Wartezeiten bis zu einer Bewilligung ergeben können