Rechtliche Vorgaben und Planungslage passen nicht zum aktuellen technischen Stand der Windkraftanlagen

„Im Februar 2017 habe ich zusammen mit der damaligen Landtagsabgeordneten Sylvia Felder einen Brief an Umweltminister Franz Untersteller gerichtet verbunden mit dem Hinweis, dass die beiden Standorte Wettersberg und Hummelsberg für die Windkraft ungeeignet sind. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt unseren damaligen Hinweis an den Minister, dass die rechtlichen Vorgaben und die Planungslage nicht zum aktuellen technischen Stand der Windkraftanlagen passen“, äußert der Landtagsabgeordnete Tobias Wald (CDU) anlässlich des VGH-Urteils vom 20. November 2020.

Wald weiter:  „Bei der Planung von Windkraftanlagen muss behutsam vorgegangen werden, insbesondere in unserer windschwachen Region. Essentiell ist eine sehr gute Windhöffigkeit, ein ausreichend großer Abstand zu den Menschen und der Erhalt unserer Wälder. Bei den Baden-Baden betreffenden Vorranggebieten Wettersberg und Hummelsberg wäre all das nicht der Fall, weshalb ich die Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal schon frühzeitig unterstützt habe.“

„Eine weitere Windkraftanlage auf der Hornisgrinde kann ich mir beispielsweise gut vorstellen, hier sind andere örtliche Umstände gegeben. In unserer sonnenverwöhnten Region muss auch der Ausbau der Photovoltaik weiter vorangetrieben werden“, so Wald abschließend.